Maissen Theo · Ständerat · 2010-05-31
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-05-31
Wortprotokoll
In der Beantwortung der Motion weist der Bundesrat darauf hin, dass es einen ersten Wirksamkeitsbericht zum NFA gibt. Man muss in einer Gesamtschau feststellen, dass mit dem Wirksamkeitsbericht bestätigt wird, dass die Finanzautonomie der Kantone und der Föderalismus mit der Einführung des NFA gestärkt worden sind. Man muss heute auch feststellen, dass praktisch alle Kantone, insbesondere auch die Geberkantone, ihre Steuerlasten senken konnten; einzelne Geberkantone konnten sogar Reserven anlegen. Die seinerzeit auch in diesem Saal gehörten Befürchtungen der finanzstarken Kantone, sie hätten eine übermässige Belastung durch den NFA zu erwarten, haben sich nicht bewahrheitet. Hingegen ist es gelungen - das ist das Positive daran und zeugt eben von der Solidarität -, dass praktisch alle Kantone auf eine minimale Ressourcenausstattung gekommen sind und 85 Indexpunkte erreicht haben. Das Ziel des Disparitätenausgleichs ist also im Wesentlichen erreicht.
Wenn wir nun zurückblicken, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass mit dem Finanzausgleich aus dem Jahre 1959 nur die Berggebietskantone als Nehmer berücksichtigt waren. Wenn man bei diesen 50-zu-50-Prozent-Töpfen nun von [PAGE 386] einem Kompromiss bezüglich des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Ausgleichs spricht, dann muss man eines sehen, Frau Fetz: Der Kompromiss fand natürlich vorher statt, und zwar dadurch, dass die bisherigen Bezüger auf eine Finanzkraftabstufung verzichtet haben, die es heute so nicht mehr gibt. Anerkannt wurden mit diesem System die Zentrumslasten; das ist eine Partnerschaft zwischen Stadt und Land.
Ich finde es verfehlt, wenn der NFA nun nach der kurzen Zeit, in der er in Kraft ist, so infrage gestellt wird. Der NFA ist ein abgestimmtes System, es steht ein langer politischer Prozess dahinter. Es gab eine Volksabstimmung, und auch im Parlament gab es Diskussionen und Abstimmungen. Das System mit der dreijährigen Periode als Bemessungsgrundlage beinhaltet natürlich, dass sich konjunkturelle Schwankungen in der nächsten Bemessungsperiode auswirken. Es ist nicht so, dass das Vergangene einfach vorbei ist, sondern es wird berücksichtigt und wird sich dann entsprechend auswirken. Ich finde deshalb, der Bundesrat hat völlig Recht damit, dass in der jetzigen Situation am Status quo festgehalten werden soll.
Ein Punkt ist allerdings unbefriedigend, und das könnte auch im Interesse der Geberkantone sein: Die möglichen Effizienzgewinne sind im heutigen System des NFA zu wenig berücksichtigt. Ich habe dazu das Postulat 08.3347, "Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung", eingereicht, das angenommen wurde. Diese Effizienzgewinne sind heute noch zu wenig ausgeschöpft und sollten besser ausgeschöpft werden. Sie sollten vor allem auch im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung angerechnet werden. Ich bin jedoch im heutigen Zeitpunkt der festen Überzeugung, dass es falsch wäre, am System jetzt Korrekturen vorzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.
Wenn ich nun das Wort habe und Frau Fetz bereits die Brücke zu ihrer Interpellation geschlagen hat, die als nächstes Geschäft behandelt wird, möchte ich Folgendes festhalten: Es wäre auch völlig falsch, wenn man jetzt neue Indikatoren bezüglich nichtfiskalischer Wertschöpfung aufnehmen würde. Diese Regeln zu ändern würde die Grundsätze verletzen, die wir seinerzeit angenommen haben. Ich bin auch hier mit dem Bundesrat der Meinung, das heutige System der Indikatoren sei sachgerecht und systemgerecht. Die Programmvorschläge von Frau Fetz, die wir vorhin gehört haben, führen deshalb dazu, dass es gefährlich ist, diesen Weg zu gehen. Deshalb ist bereits diese Motion abzulehnen.