preparatory:AB 111236
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-05-31
Wortprotokoll
Das Abkommen ist vom Kommissionssprecher dargestellt worden. Ich habe seiner Präsentation nichts beizufügen. Ich darf aber vielleicht noch zwei Worte verlieren über die Entstehungsgeschichte und die Art und Weise, wie wir das Abkommen jetzt umsetzen wollen.
Die Entstehungsgeschichte ist eine ziemlich spannende. Sie erinnern sich vielleicht noch, dass vor einigen Jahren die EU den sogenannten Steuerstreit auslöste, indem sie an uns herantrat und uns sagte, dass unser kantonales Steuersystem dem Freihandelsabkommen von 1972 widerspreche und dass wir unter dem Titel des sogenannten Beihilferegimes der EU eine Anpassung vornehmen müssten. Dieser Steuerstreit ist ja dann in einen Dialog verwandelt worden, der mehrfach geführt worden ist und bei dem wir mit der EU, sprich mit der Kommission, einen Weg gefunden haben. Diesen Weg möchten wir in eine neue Unternehmenssteuerreform integrieren. Der Grund dafür, dass diese Reform noch nicht auf dem Tisch des Hauses liegt, ist die Diskussion mit Italien, denn wir müssen ja davon ausgehen, dass die Europäische Kommission hier mit allen Mitgliedländern den "Rank finden" muss, wie man so sagt. Es hat einzig damit zu tun. Aber damals hat man gesagt: Solange dieser Steuerstreit schwelt, wird es nicht möglich sein, mit der EU irgendwelche bilateralen Verhandlungen zu führen.
Wir haben es dann trotzdem versucht. Ich muss Ihnen sagen, dass diese Verhandlungen aus verschiedenen Gründen äusserst schwierig waren. Es gab inhaltliche Probleme zu lösen, und es bedurfte mehrerer Verhandlungsrunden, bis am Ende dann diese Lösung zustande kam. Es ist, wie der Kommissionssprecher sagte, wichtig, dass wir diese Lösung gefunden haben, denn die 24-Stunden-Regel an der Grenze ist für den Export von grosser Wichtigkeit. Es galt auch, Details im Zusammenhang mit der Abwicklung von Gütern auf Flughäfen zu regeln. All diese Fragen sind jetzt geregelt, und das Abkommen, Herr Briner hat darauf hingewiesen, ist vorläufig in Kraft gesetzt worden.
Das zweite Spannende an der Geschichte ist, dass wir jetzt versuchen, für diejenigen Unternehmen, die gehäuft von diesen grenzüberschreitenden Transporten Gebrauch machen, ein besonderes Verfahren einzuführen, das ihnen die Sache erleichtert. Dazu bekommen sie den Status eines sogenannt zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Es ist ein englischer Ausdruck, den die EU verwendet: Authorised Economic Operator, abgekürzt AEO - so richtig schön für unsere KMU gemacht, nicht wahr? Es sind in der Tat viele KMU, die davon Gebrauch machen, besonders im grenznahen Bereich.
Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird zertifiziert, und er verschafft den entsprechenden Unternehmen Erleichterungen in der Zollabwicklung. Wir haben diesen Status eingeführt. Er ist für die Unternehmen freiwillig: [PAGE 369] Wer will, kann ihn zur Erleichterung am Zoll beanspruchen; wer nicht will, muss mit Normalabläufen und damit mit gewissen Verzögerungen rechnen. Wir erheben für dieses Verfahren keine Gebühr. Es ist also etwas, was wir am Zoll als Gratisdienstleistung offerieren. Wir sind jetzt noch in Pilotversuchen; diese Pilotversuche haben gezeigt, dass das Verfahren tatsächlich als Erleichterung verstanden wird.
Die Besonderheiten des Abkommens sind von Herrn Ständerat David dargestellt worden; er hat insbesondere die dynamische Weiterentwicklung in den Vordergrund gestellt. Das ist ein Thema, das auch in der Kommission ausgiebig diskutiert wurde, insbesondere natürlich unter dem Titel: Was passiert mit dem Acquis communautaire, wenn sich die Europäische Union in solchen Fragen dynamisch entwickelt und die Partnerländer mitnehmen will? Die Kommission hat eine professorale Anhörung durchgeführt. Sie ist zur Auffassung gekommen, dass dieser Vertrag unter diesem Aspekt unverdächtig ist, dass man ihn ohne Weiteres so laufenlassen kann, dass die Frage als solche aber für andere Verträge eine grössere Bedeutung bekommen könnte. Das war die Erkenntnis aus der Anhörung in der Kommission, und das ist auch der Grund, weshalb sich der Bundesrat über diesen Aspekt Gedanken machen muss - aber nicht in Verbindung mit diesem Abkommen.
Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen in Übereinstimmung mit der Kommission empfehle, diesem Abkommen zuzustimmen.