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Germann Hannes · Ständerat · 2010-05-31

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-05-31

Wortprotokoll

Es handelt sich natürlich hier, auch wenn es etwas lustig tönt oder anmuten mag, um ein sehr wichtiges Problem. Wir sorgen im Inland dafür, dass hochwertige Fleischprodukte aufgrund von tiergerechter Haltung hergestellt werden, und diese Produkte geniessen dann auch einen entsprechenden Schutz. In diesem Falle ist es ein Zollschutz. Nun ist es so, dass ich dem Bundesrat beantragen wollte, die rechtlichen Grundlagen seien dahingehend zu ändern, dass Fleischzubereitungen, z. B. gewürztes Fleisch, die gemäss aktueller Praxis in Kapitel 16 des Zolltarifes eingereiht sind und Fleisch aus Kapitel 2 des Zolltarifs konkurrenzieren, auch in Kapitel 2 einzuordnen sind.

Der Grund war, vereinfacht gesagt: Es gibt teure Fleischstücke, die man auch entsprechend verzollen müsste, eben gemäss Kapitel 2 mit dem höheren Tarif, und diese werden dann mit drei, vier Pfefferkörnern ringsherum versehen. Danach wird das Fleisch als gewürztes Fleisch importiert - zum niedrigeren Tarif, sehr günstig. Die Pfefferkörner werden dann diesseits der Grenze, also hier in der Schweiz, wieder entfernt. Man hat den Fiskus somit elegant betrogen und letztlich auch den Konsumenten getäuscht. Dem wollte ich mit meiner Motion ein Ende bereiten.

Nun hat mich aber der Bundesrat auf etwas Wichtiges hingewiesen. Wenn wir das nämlich generell machen würden, widersprächen wir den internationalen Vereinbarungen, also dem Staatsvertragsrecht, und auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Wir haben ein harmonisiertes System, das diese Ordnung einigermassen regelt. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort darauf, dass die Zollverwaltung die entsprechenden Erläuterungen - ich gehe jetzt hier nicht ins Detail - bezüglich der Pfefferkörner ergänzt hat. Statt Pfefferkörner zu verwenden, muss man das Fleisch jetzt richtig "einschmieren", richtig stark, damit es den Geschmack auch annimmt. So hat es mir Kollege Büttiker erklärt. Er versteht ja wahrlich nicht nur von der Wurst der Nation etwas, sondern generell vom Fleisch. (Heiterkeit) Der Geschmack dieses Gewürzes bleibt dann bestehen, wenn das Fleisch intensiv genug behandelt worden ist. Da macht es auch Sinn, dass das entsprechend günstiger importiert werden kann. Hingegen hat der Bundesrat veranlasst, dass die Zollverwaltung die Bestimmungen angepasst hat, dass gepfeffertes Fleisch dann eben auch entsprechend teurer [PAGE 380] verzollt werden muss. Somit meine ich, dass mit dieser Anpassung in der Verordnung verhindert werden kann, dass Fleischstücke mit Zusatz von ganzen Pfefferkörnern zu den markant tieferen Zollansätzen von Kapitel 16 eingeführt werden können.

Weil der Bundesrat damit sichergestellt hat, dass gewürzt gewürzt bleibt, meine ich, dass ich diese Motion zurückziehen kann. Ich bedanke mich; ich erachte den wichtigen Teil als erfüllt.