preparatory:AB 111268
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-05-31
Wortprotokoll
Ich hoffe, dass ich ihn zufriedenstellen kann.
Der Interpellant hat natürlich völlig Recht, wenn er sagt, dass nicht jeder Steuerhinterzieher auch ein Geldwäscher sei; das stimmt. Deshalb sind die Absichten der Gafi auch für uns nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Gott sei Dank hat die Gafi noch keinen formellen Beschluss gefasst. Es ist aber so, wie Sie sagen: Wir stellen fest, dass sich die Staatengemeinschaft in dieser Sache je länger, je mehr zusammenschliesst, und zwar nicht im Sinne unserer Auffassung, sondern eher in dem Sinne, dass sie sagt, man solle Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäscherei taxieren.
Die Gafi hat es aber bis jetzt - da besteht ein kleiner Zusammenhang zu der Motion, die Sie vorhin abgelehnt haben - unterlassen, eine Definition des Steuerdeliktes zu erlassen. Es gibt also noch keine Definition für das Steuerdelikt. Damit wird gesagt, dass es den einzelnen Ländern überlassen sein soll, das Steuerdelikt selber zu definieren. Im Rahmen der Gafi würde es nun darum gehen, welche Definition wir allenfalls in diese Vortatendiskussion einbringen würden.
Ich glaube, dass der Bundesrat gut beraten ist, wenn er sich, bevor wir uns international verpflichten, Rechenschaft darüber abgibt, was wir in unserer Unabhängigkeit, in unserem eigenen Interesse und auch in unserer Souveränität als Steuerdelikt verstehen wollen. Die Definition, die wir dort einbringen, haben aber auch wir noch nicht. Das ist also der Konnex zur Motion von vorhin, bei welcher ich gesagt habe, dass es Gründe gebe, die ganze Steuersituation unter dem Aspekt der Straftaten nochmals zu überdenken. Wenn wir in diesem Zusammenhang zu Schlussfolgerungen kommen, wäre es angezeigt, zuerst über diese Schlussfolgerungen zu diskutieren und danach die Frage zu beantworten, ob wir uns dem Gafi-Entscheid anschliessen wollen oder nicht. Anstehen wird er frühestens Ende 2011. Wir haben also noch Zeit, uns mit dieser Frage zu befassen.
Ich danke Ihnen in diesem Sinne für Ihre Interpellation.