Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2010-06-14

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-14

Wortprotokoll

Der GPK-Bericht ist ja in zwei Teilen, in zwei Untersuchungsabschnitten abgefasst. Ich möchte klar sagen: Für mich ist der erste Untersuchungsabschnitt, die Untersuchung I zum Verhalten der Behörden im Zusammenhang mit der Finanzkrise, voll befriedigend ausgefallen. Die Antworten sind da, und damit kann auch weitergearbeitet werden.

Mehr Probleme habe ich mit dem zweiten Abschnitt zum Thema UBS und USA und insbesondere mit dem Thema des UBS-Cross-Border-Geschäftes. Das wird im Bericht auf den Seiten 137 bis 144 auch abgehandelt. Das ist eigentlich der Kernabschnitt, in dem Aussagen gemacht werden. Da geht es nun um die Frage: Sind zwischen 2000 und 2007 Sorgfaltspflichten verletzt worden, ja oder nein? Ich muss Ihnen sagen: Diese Frage ist für mich nicht geklärt. Jetzt wurde von verschiedenen Seiten ausgeführt, das sei nicht unser Bier; das sollen die UBS oder der Bundesrat oder Experten klären. Ich teile diese Meinung nicht.

Die Sorgfaltspflicht steht im Bankengesetz. Darin steht, dass jemand, der eine Bank führt, Gewähr für sorgfältige Geschäftstätigkeit bieten muss. Das steht dort drin, das ist der Fundamentalartikel des Bankengesetzes, also ist das [PAGE 616] öffentliches Recht! Hier geht es nicht um Strafrecht, hier geht es nicht um Gesellschaftsrecht oder Zivilrecht, sondern es geht um öffentliche Bankenaufsicht. Das ist eine Staatsaufgabe. In der Verfassung steht - das hat der Kommissionspräsident auch angeführt -: Wir sind dort zuständig, wo es um Staatsaufgaben geht. Und die Bankenaufsicht ist eine Staatsaufgabe. Auch die Klärung der Frage, ob die Sorgfaltspflicht von den Bankorganen erfüllt wurde, ist eine Staatsaufgabe. Ich bin daher der Meinung, dass wir als Staat in der Pflicht sind, das zu klären; mit den Staatsorganen und den Organen, die wir dafür haben, muss das geklärt werden.

Die erste Aufsichtsbehörde im Bankensektor ist die Finma. Die Finma ist ein Staatsorgan des Bundes und ist mit dieser Aufgabe betraut, und wir als Parlament haben die Oberaufsicht über die Finma. Wir müssen prüfen, ob die Finma hinreichend und genau abgeklärt hat, wie es sich in dieser Phase 2000 bis 2007 mit der Sorgfaltspflicht verhalten hat. Das ist für mich der Kern dieser Geschichte.

Ich habe dann studiert, was in Amerika abgelaufen ist. Ich habe gelesen, was die UBS gegenüber den amerikanischen Behörden, die ja die gleiche Aufgabe haben wie unsere Finma, alles anerkannt hat. Die UBS hat anerkannt - und zwar schriftlich in diesem Abkommen, das sie am 18. Februar 2009 abgeschlossen hat -, dass sie den amerikanischen Staat auf amerikanischem Territorium betrogen hat. Das hat die UBS selbst anerkannt. Die UBS hat anerkannt, dass sie dieses Geschäft, den Abschluss dieses Geschäftes weitergeführt hat, weil sie keinen Käufer fand. Sie hat das Ganze hinausgezögert, zusätzliche Risiken auf sich genommen. Sie hat auch anerkannt, das steht auch in diesem Agreement, das die UBS unterschrieben hat, dass sie das getan hat, weil das Geschäft sehr viel Gewinn brachte, was ich auch verstehe. Aber es gab auch riesige Risiken, sogar - wie wir jetzt am Schluss sehen - für die ganze Schweiz.

Jetzt kann man fragen: Sind das Sorgfaltspflichtverletzungen oder nicht? Es gibt ja eine Praxis der Bankenkommission und der Finma - darüber kann man diskutieren -, dass es nicht ohne Weiteres eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ist, wenn man ausländische Vorschriften verletzt. Aber auch die Finma und die Bankenkommission in ihrer früheren Praxis haben immer anerkannt, dass Verletzungen ausländischen Rechts, wie sie eben hier vorgekommen sind, die die Existenz einer Bank gefährden können, schwere Sorgfaltspflichtverletzungen sind. Das ist die bisherige Praxis der Finma, der Aufsichtsbehörde.

Nach meiner Überzeugung ist dieser Punkt nicht geklärt. Die Finma hat nämlich bis heute von ihren Aufsichtsinstrumenten keinen Gebrauch gemacht. Sie hat nicht, wie es im Finanzmarktaufsichtsgesetz steht, durch eine Verfügung festgestellt, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Sie hat die Möglichkeit nach Artikel 33 dieses Gesetzes, Leuten, die diese Sorgfaltspflicht verletzt haben, ein Berufsverbot aufzuerlegen, was ich auch angemessen finde, das muss ich ganz ehrlich sagen. Sie hat die Möglichkeit, solche Verfügungen über Sorgfaltspflichtverletzungen zu veröffentlichen, allgemein bekanntzumachen, auch der Bevölkerung zu sagen, wie es hier mit der Verantwortlichkeit war. Das wurde bis heute auch nicht gemacht. Weiter hat sie nach Artikel 35 des Gesetzes die Möglichkeit, geldwerte Vorteile, die diese Leute aus der Sorgfaltspflichtverletzung gezogen haben, einzuziehen.

Das heisst, es braucht keinen Zivilprozess oder Strafprozess. Und ich verstehe darum eigentlich nicht - aber vielleicht kann mir die Kommission diese Empfehlung 19 noch erläutern -, warum man alles auf den Strafweg und auf den Zivilweg verweist und nicht die verwaltungsrechtlichen und bankengesetzlichen Massnahmen ergreifen will, die man hat. Wie soll man das erklären? Warum leitet der Bund mit seinen bankengesetzlichen Aufsichtsorganen nicht diese Schritte ein und stellt einmal fest, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde?

Wenn nämlich eine solche Feststellung ergangen wäre, müssten wir nicht die Pensionskasse des Bundes beauftragen, Zivilklagen gegen die UBS einzureichen. Dann liegt das auf der Hand. Dann ist auch der Verwaltungsrat der UBS in der Pflicht, und er muss diese Sorgfaltspflichtverletzungen auch verfolgen. Ich verstehe nicht, warum man hier auf diese Massnahmen einfach verzichten will. Ich habe den Bericht studiert, ich habe das genau durchzulesen versucht, aber ich verstehe es nicht. Ich finde, die GPK könnte uns das hier nochmals darlegen, warum sie auf diese gesetzlichen Massnahmen, die insbesondere im Finanzmarktaufsichtsgesetz zur Verfügung stehen, verzichtet und mit dieser Empfehlung 19 den Bundesrat usw. in ein ganz anderes Feld verweist, jenes der Zivil- und Strafklagen, das viel risikoreicher und auch schwer zu bewältigen ist.

Also mit anderen Worten: Ich stosse hier auf einen Punkt, bei dem ich mit dem GPK-Bericht noch nicht am Ende bin und der für mich nicht geklärt ist. Ich bitte eigentlich, die Frage zu beantworten, warum man nicht eine entsprechende Empfehlung formuliert, dass das jetzt von den Aufsichtsbehörden gemacht werden muss, den direkt beteiligten, denn unteren, eben der Finma selbst.

In dem Sinne ist eben dann dieser Bericht - das sage ich offen - nicht der Abschluss dieses Prozesses zur Frage, die wir hier zu klären haben: Wie sind die Dinge eigentlich gelaufen? Es braucht Ergänzungen.