Janiak Claude · Ständerat · 2010-06-14
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-14
Wortprotokoll
Bei diesen Geschäften geht es um die Konkretisierung des am 19. März 2010 verabschiedeten Strafbehördenorganisationsgesetzes auf Verordnungsebene. Es betrifft die Bundesanwaltschaft sowie die vom Parlament beschlossene Aufsichtsbehörde. Es gilt, zum einen das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwaltes und seiner Stellvertreter zu regeln, die aus dem EJPD ausgegliedert werden, und zum andern müssen wir Organisation und Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft regeln.
Eine weitere Frage gilt es zu klären, nämlich die Frage des Bürgerrechts des Bundesanwaltes bzw. der Bundesanwältin und von deren Stellvertretern. Heute gilt für die Bundesanwälte Artikel 8 Absatz 3 des Bundespersonalgesetzes: "Wenn dies für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist, regelt der Bundesrat durch Verordnung: a. welche Arbeitsverhältnisse nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht zugänglich sind; b. welche Arbeitsverhältnisse nur Personen zugänglich sind, die ausschliesslich über das Schweizer Bürgerrecht verfügen." Auch in Artikel 23 Absatz 1 der Bundespersonalverordnung wird diesbezüglich festgehalten: "Soweit es für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben notwendig ist, kann der Stellenzugang auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht beschränkt werden: a. durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) für das in der internationalen Verbrechensbekämpfung sowie für das bei der Polizei und in der Strafverfolgung eingesetzte Personal." Ich kann es jetzt schon vorwegnehmen und muss es dann im Detail nicht mehr sagen: Die Kommission möchte an der Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts für den Bundesanwalt bzw. die Bundesanwältin festhalten. Das setzt voraus, dass man das Strafbehördenorganisationsgesetz ändert, und zwar durch Einfügung eines neuen Absatzes 1bis in Artikel 20 und eines zweiten Satzes in Artikel 20 Absatz 2 des Strafbehördenorganisationsgesetzes.
Ich bitte Sie, auf die beiden Vorlagen einzutreten, sie im Sinne Ihrer Kommission zu bereinigen und insbesondere auch der Änderung in Artikel 20 des Strafbehördenorganisationsgesetzes zuzustimmen.
[VS]
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
[VS]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu