Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-03-06

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-06

Wortprotokoll

Sie haben heute Morgen auf dem Tisch die Antwort des Bundesrates vorgefunden. Ich möchte dem Bundesrat und Ihnen, Frau Bundesrätin, für die positive und zukunftsgerichtete Reaktion herzlich danken. Damit sind meines Erachtens die inhaltliche Marschrichtung und das weitere Vorgehen im Wesentlichen geklärt.

Die sorgfältig differenzierende Antwort des Bundesrates einerseits, aber auch gewisse Entwicklungen der letzten Monate andererseits veranlassen mich, Ihnen einige zusätzliche Bemerkungen zu unterbreiten. Selbstverständlich möchte ich betonen, dass ich in der Branche keinerlei Interessen irgendwelcher Art habe.

Der Gesetzgebungsbedarf wird bejaht; ob und inwieweit die Strafverfolgungsbehörden allein den Weg finden können, wurde offen gelassen. Die bundesrätliche Antwort weist immerhin auf die Zurückhaltung hin, mit der die Strafverfolgungsbehörden ihres Amtes walten. Das zeigt das Risiko, dass gewisser Missbrauch auf dem Internet nicht energisch genug geahndet werden kann. Mit Musterprozessen allein lässt sich das Problem nicht lösen, und die Bundespolizei weist wahrscheinlich mit Grund darauf hin, dass sie weder über genügende Mittel noch über ausreichende Zuständigkeit verfüge. Diese liegt ja eigentlich bei den 26 Kantonen. Die Bundespolizei ist nur in Ausnahmefällen überhaupt berufen einzugreifen.

Angesichts der internationalen Zusammenhänge und der vom Bundesrat anerkannten Bedürfnisse nach einer internationalen Harmonisierung muss die Gesetzgebung geändert werden. Das heutige Medienstrafrecht passt nicht richtig auf das Internet. Der Inhalt stammt ja häufig aus dem Ausland, der Autor kann nicht ermittelt oder nicht in der Schweiz belangt werden (Art. 27 StGB). Und für Nichtverhinderung nach Artikel 322bis StGB - auch nur fahrlässig - können die Provider aus der Natur der Sache häufig nicht verantwortlich gemacht werden. Inhaltlich richtig ist meines Erachtens auch, dass sich der Bundesrat bemüht, sich an die EU-Richtlinie anzuschliessen. Das ist wahrscheinlich der zukunftsgerichtete Ansatzpunkt. Das gilt für den Inhalt, aber auch für die technischen Möglichkeiten.

Das effektive Problem, mit dem wir uns inhaltlich befassen müssen, soweit ich das beurteilen kann, ist die Verantwortlichkeit für Drittverhalten. Dem Bundesrat ist zuzustimmen, dass selbstverständlich auch hier der Autor verantwortlich ist für das, was er produziert und zur Nutzung bereithält.

Das besondere Problem liegt eben in dieser Verantwortung für fremdes Verhalten, Fälle also, wo der Provider keine inhaltliche Entscheidung trifft, sondern nur automatisiert ablaufende Prozesse anbietet, ein Netz betreibt oder technische Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Das ist eine Gratwanderung auch für den Gesetzgeber: Wenn die Provider und ihre Mitarbeiter nie verantwortlich sind, droht die Schweiz zu einem Eldorado der Kriminalität zu werden. Umgekehrt wird, wenn diese generell immer mit Busse und Freiheitsstrafe zu rechnen haben, im Ausland investiert, das Geschäft verlagert - das kann man in sehr kurzer Zeit tun. Die Sperrungen und andere Interventionen schiessen zudem leicht über das Ziel hinaus.

Ich darf Ihnen von einem Gespräch berichten, das ich mit Verantwortlichen der ETH hatte. Diese haben jüngst genau die Erfahrung gemacht, dass ein derartiger Sperrauftrag dazu führen kann, dass auch ihre Forschung behindert wird. Es geht da um Spannungen mit der Meinungsfreiheit, mit der Wirtschaftsfreiheit und im Falle der Hochschulen mit der Forschungsfreiheit. Es soll klar keinen Freipass gegen Strafverfolgung geben. Das saubere Internet ist das Ziel. Es soll kein Tor zur Kriminalität, aber eine zuverlässige Grundlage für die gesamte Wirtschaft geben.

Zwei Bemerkungen zum weiteren Vorgehen:

Zunächst zur Dringlichkeit. Die Gesetzgebung muss rasch erfolgen. Dringlichkeit ist landesintern, aber auch international geboten. Sie ist landesintern geboten, wenn wir daran denken, dass in den letzten Monaten Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz wöchentlich mehrere Sperraufträge und andere Interventionen vornehmen mussten. Wie sollen sie das tun, wenn sie auf der anderen Seite vom Bundesrat zu Zurückhaltung gemahnt werden, nicht die richtigen Mittel und keine sichere Rechtsgrundlage haben? Es kommt also zu privaten Selbsthilfeaktionen.

Auch hier ein konkretes Beispiel, das in diesem Jahr, vor wenigen Wochen passiert ist. Eine private Selbsthilfeorganisation hat von den grössten Internet-Providern der Schweiz verlangt, den Zugriff auf Hunderte von Websites in den USA zu sperren. Gedroht wird dann jeweils mit einer Strafanzeige. Die privaten Provider entschlossen sich, diesem Begehren zu entsprechen - in diesem Fall wohl zu Recht. Was heisst das aber praktisch? Das heisst Zensur von Privaten gegenüber Privaten, was in hohem Masse problematisch ist - nicht gegen den Autor, sondern nur gegenüber dem Netzbetreiber, ohne behördliche Anordnung und ohne dass eine Prüfung der gesetzlichen Grundlage stattfand.

Dringlichkeit besteht eben auch international. Auch in den letzten Monaten hat sich die Lage verändert. Wir wissen, dass die EU auf den 17. Januar 2002 eine Neuordnung vorschreibt. Offenbar wird das vor allem von den grossen Ländern sehr ernst genommen. Deutschland, Frankreich und England haben in den letzten Monaten derartige Entwürfe erarbeitet; sie kommen in diesen Monaten heraus oder sind bereits herausgekommen. Man bemüht sich also dort, gute Standortvoraussetzungen im Wettlauf um das Internet zu schaffen.

Das ist sinnvoll, wenn wir uns die Zahlen vergegenwärtigen, die das Bundesamt für Statistik im vergangenen Monat publiziert hat. Dann sehen Sie, wie rasant die Entwicklung auch in der Schweiz ist: In den letzten drei Jahren stieg der [PAGE 28] Internetgebrauch bei der Bevölkerung von 13 auf etwa 33 Prozent an; bei den KMU fand in den letzten zwei Jahren etwa eine Verdoppelung statt. Die Entwicklung ist rasant. Auch das Institut für Wirtschaftsinformatik an der Uni Bern berichtet über ähnliche Zahlen. Es geht auch um etwa 10 000 Arbeitsplätze - heute bereits in der Schweiz. Diese Entwicklung ist sicher der Hauptgrund für diese Rasanz, auch in den europäischen Ländern.

Abschliessend zum Vorgehen: Ich bin dankbar, dass der Bundesrat in Anbetracht dieser Situation auch ein Vorgehen in zwei Phasen sieht. Eine erste Phase könnte darin bestehen, das Medienstrafrecht minimal gemäss einem auf dem Tisch liegenden Vorschlag zu ergänzen, der selbstverständlich nicht verbindlich ist, denn er ist nicht im Antrag der Motion. Meine Bitte lautet, diese Arbeiten jetzt aufzunehmen - wenn sie nicht schon aufgenommen wurden, was ich an sich annehme - und nicht auf die Behandlung im Zweitrat zu warten. Sonst sind wir endgültig zu spät, glaube ich.

Es ist meine Bitte, bei dieser Arbeit mit den bisher beteiligten Professoren und allenfalls mit Personen aus der Branche zusammenzuarbeiten - ähnlich wie das offenbar in den angelsächsischen Ländern geschieht - sowohl jetzt bei der Erarbeitung, als auch später beim Vollzug. Dies soll selbstverständlich nicht im Sinne eines Monopols geschehen; alle anderen Interessen wie die der Eltern und des Kindes müssen auch berücksichtigt werden. Zwischenzeitlich haben entsprechende Gespräche mit der Branche gezeigt, dass sich dort ein gewisser Bewusstseinswandel abzeichnet und man einsieht, dass der Weg zusammen mit den Bundesbehörden gesucht werden muss. Dafür bin ich sehr dankbar. Nochmals herzlichen Dank, Frau Bundesrätin. Ich hoffe, wir haben in diesem Wettlauf gegen die Kriminalität und für den Wirtschaftsstandort eine Chance.