Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-03-06
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte kurz die Vorstellungen des Bundesrates, die wir in die Vernehmlassung geschickt haben, den Vorstellungen und Forderungen dieser Motion gegenüberstellen.
Es geht in einem ersten Punkt um die Einbürgerungserleichterungen für ausländische Jugendliche der zweiten Generation, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Der Bundesrat will die Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern erleichtern. Er ist dabei auch der Auffassung, dass dies aufgrund einer einheitlichen bundesrechtlichen Lösung erfolgen soll. Dieses Anliegen der Motion stimmt daher mit der Auffassung des Bundesrates überein. Es gibt einen Unterschied zwischen der Auffassung der Motion und der Auffassung des [PAGE 25] Bundesrates. Die Motion geht davon aus, dass die gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz verbracht werden müsse, der Bundesrat geht von der Mehrheit der obligatorischen Schulzeit aus.
Zum zweiten Punkt, Einbürgerungserleichterungen für ausländische Jugendliche der zweiten Generation, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind: Die Motion verlangt für solche Fälle den Bürgerrechtserwerb durch Erklärung. Der Bundesrat zieht die Erklärung in Erwägung, wird aber erst nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens abschliessend zu dieser Frage Stellung nehmen. Das Anliegen entspricht aber grundsätzlich der Auffassung des Bundesrates.
Zur Herabsetzung der Wohnsitzfrist - das ist ein eigentlicher Differenzpunkt -: Die Arbeitsgruppe Bürgerrecht schlägt in ihrem Schlussbericht vor, dass die eidgenössische Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre herabgesetzt werden soll. Diese Frage wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Diskussion gestellt. Der Bundesrat hat sich zu diesem Punkt noch nicht geäussert. Wir werden nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens dazu Stellung nehmen. Die Motion schlägt die Herabsetzung auf sechs Jahre vor.
Zur Harmonisierung der Einbürgerungsgebühren: Da stimmt das Anliegen der Motion mit der Auffassung des Bundesrates überein. Zur Thematik, die von Herrn Briner aufgeworfen wurde, zur Dreistufigkeit des Bürgerrechtes: Der Bundesrat hat das nicht diskutiert, hat dazu auch nicht Stellung genommen. Aber die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass an dieser Dreistufigkeit des schweizerischen Bürgerrechtes festgehalten werden soll.
Wir wollen noch in diesem Jahr die Botschaft zu diesen Vorschlägen im Rahmen des Einbürgerungsrechtes verabschieden. Ich bitte Sie, auch wenn diese Motion in vielen Punkten der Auffassung des Bundesrates entspricht, sie doch in ein Postulat umzuwandeln, auch um jetzt noch die Phase der Vernehmlassung und die Ergebnisse der Vernehmlassung abzuwarten.