Kaufmann Hans · Nationalrat · 2010-09-14
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-14
Wortprotokoll
Mit seiner parlamentarischen Initiative "Internationale Gleichberechtigung beim Gesellschaftsrecht. Analog zum Cassis-de-Dijon-Prinzip" will Herr Stamm das Schweizer Recht so anpassen, dass bei uns dieselben juristischen Personen zugelassen und gegründet werden können, wie sie in Ländern mit namhaften Bankenplätzen existieren, die nun von uns Gesetzesänderungen fordern, zum Beispiel bei den kantonalen Steuerregimen. Damit meint Herr Stamm nicht, dass man jede beliebige in [PAGE 1234] der EU zugelassene Rechtsform einer juristischen Person auch in der Schweiz automatisch übernehmen kann. In diesem Sinn ist der Zusatz des Titels seiner parlamentarischen Initiative etwas irreführend. Selbstverständlich muss die Zulassung neuer Formen juristischer Personen vorerst auch in der Schweiz im Parlament behandelt werden und im schweizerischen Gesellschaftsrecht oder im Kollektivanlagengesetz verankert werden. Konkret spricht Herr Stamm das Trust-Geschäft in Grossbritannien usw. an. Aber er hat seine parlamentarische Initiative weiter gefasst. Denn wir wissen ja nicht, was im Ausland alles noch an Formen juristischer Personen neu geschaffen und entwickelt wird, um die Schweiz zu konkurrenzieren.
Wenn die Schweiz identische Rechtsformen zulässt, wie sie zum Beispiel in Grossbritannien oder in den USA zulässig sind, dann gibt es für diese Länder keine Rechtfertigung mehr, die Schweiz deswegen anzugreifen. Die ausländischen Angreifer sollen gewissermassen mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden. Mit einer solchen flexiblen Handhabung neuer juristischer Personen könnte die Position der Schweiz im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
Deshalb bitte ich Sie im Namen unserer Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.