Galladé Chantal · Nationalrat · 2010-09-14
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-14
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion will ein Hundegesetz, das wenigstens Mindestvorschriften enthält - mehr liegt offenbar nicht drin. Es ist uns ein Anliegen, dass der Bund nationale Bestimmungen erlässt, dass wir eine nationale Regelung haben. Es ist uns insbesondere auch ein Anliegen, dass die Kantone, wie das auch gewünscht worden ist, weiter gehen können. Hierin, also bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c und bei Artikel 13, gehen wir in der Gesamtkommission einig, dass wir an unserem nationalrätlichen Entscheid festhalten wollen. Es soll für die Kantone möglich sein, weiter zu gehen, auch wenn es keine befriedigende Lösung ist, dass auf der anderen Seite der jeweiligen Kantonsgrenze dann jeweils etwas ganz anderes gilt. Aber die Möglichkeit soll bestehen. Das ist hinsichtlich dessen, was heute drinliegt, das einzig Realistische.
Zu Artikel 2 Absatz 4, zur Differenz und zur Minderheit Riklin: Ein grösserer Teil der Fraktion wird für die Mehrheit stimmen, und zwar einerseits, weil eine Rassenliste nicht in die Gesetzessystematik passt. Wir haben eine Gesetzessystematik ohne Gefährlichkeitstypen und Rassenlisten gemacht. Andererseits will dieser Teil der Fraktion das aber auch tun, weil er befürchtet, sonst das Gesamtgesetz zu gefährden. Ein kleinerer Teil der Fraktion, dem ich selber auch angehöre, setzt sich für eine Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde ein.
Wir möchten dann aber auch diejenigen, die der Regelung jetzt zustimmen, in die Pflicht nehmen, nachher das gesamte Gesetz zu unterstützen und es nicht zu überladen und dann zu kippen. Wir sind der Meinung, dass ein erhebliches Risiko von potenziell gefährlichen Hunden ausgehen kann, doch dass es hinsichtlich einer Verordnung nicht zwingend eine Rassenliste oder etwas der Gesetzessystematik Fremdes bedeuten muss. Man kann dort z. B. auch sagen, dass es für einen Hund gilt, der schon einmal gebissen hat oder als gefährlich aufgefallen ist; das liegt dann immer noch in der Freiheit der Verordnung. Wir wollen das Gesetz auf keinen Fall gefährden, und wir wollen den Minimalkonsens wenigstens auf nationaler Ebene durchbringen.