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preparatory:AB 111590

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte einige Erläuterungen zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c anbringen. Ich bitte Sie, diesen Buchstaben im Zusammenhang mit Artikel 13 zu sehen. Es geht um die Frage, ob die Kantone weiter gehende Bestimmungen erlassen können. Die Kommission empfiehlt Ihnen bei Artikel 13 mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, an Ihrem Beschluss festzuhalten, der vorsieht, dass seitens der Kantone weiter gehende Bestimmungen möglich sind.

Ich rufe Ihnen zur Erläuterung noch einmal in Erinnerung, dass wir in der Differenzbereinigung sind und dass wir ein Gesetz gemacht haben, das wirklich nur die Grundsätze regelt. Wir haben es so gemacht, weil wir wissen, dass viele Kantone eigene Hundegesetze und dass elf Kantone gar eigene Rasselisten erlassen haben. Wir haben bewusst darauf verzichtet, Rasselisten in das Gesetz aufzunehmen, haben aber im Gegenzug den Kantonen - das ist ein anderes Konzept als dasjenige des Ständerates - diese Möglichkeit lassen wollen.

Die Kommission will in den grossen Zügen an den Beschlüssen der ersten Lesung festhalten. Der Ständerat hat ein anderes Konzept: Er hat punktuelle Verschärfungen eingefügt und gleichzeitig den Kantonen die Möglichkeit nehmen wollen, eine schärfere Gesetzgebung vorzusehen. Das wollen wir nicht. Wir sind überzeugt, dass das Gesetz einem Referendum nicht standhalten würde, wenn die Bestimmung, dass die Kantone bei ihren Vorschriften weiter gehen können, nicht beibehalten würde. Von daher ist Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c im Zusammenhang mit Artikel 13 zu sehen. [PAGE 1221]

Wir wollen am Konzept des Nationalrates festhalten. Ein anderer Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt.