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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2010-09-14

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Es besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit für ein Versicherungsobligatorium im Rahmen des Gesetzes, zumal 90 Prozent der Bevölkerung bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, welche auch das Hundehaftpflichtrisiko gemäss gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen versichert. Wenn aber ein Versicherungsobligatorium eingeführt werden soll, ist es nicht Aufgabe des Staates, in den Inhalt des Versicherungsvertrags mit Bestimmungen über die Höhe der Mindestversicherungssumme einzugreifen. Auch die Kantone, welche ein Versicherungsobligatorium eingeführt haben, haben nicht in das Vertragsverhältnis eingegriffen und dürfen es auch nicht tun.

Mein Antrag möchte verhindern, dass eine neue, eventuell spezielle Hundehaftpflichtversicherung eingeführt werden muss. Die Variante der Kommission des Nationalrates will dem Bundesrat Kompetenzen geben, welche dazu führen können, dass der Bundesrat nicht nur die Mindesthöhe der Versicherung, sondern auch die Produktegestaltung für die Hundehaftpflichtversicherung festlegen und vornehmen kann. Dies kann dazu führen, dass eine eigenständige Hundeversicherung ausgestaltet werden müsste. Das wäre administrativ aufwendig und würde erst noch mehr kosten. Mein Antrag will verhindern, dass die Hundehalter neue [PAGE 1225] Prämien für eine Hundehaftpflichtversicherung zahlen müssen, die dazu noch administrativ aufwendig ist und in der Praxis keinen zusätzlichen Nutzen für die Opfer bringt - und letztlich geht es hier um die Opfer. Die Opfer von Hundeschäden sollen geschützt werden, damit sie bei einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Hundehalters nicht leer ausgehen. Aber das soll nicht unnötig dadurch kompliziert werden, dass man wegen einer verunglückten Gesetzesbestimmung eine neue Hundehaftpflichtversicherung einführen muss, obschon man das im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung einfach und ohne zusätzlichen Aufwand bewerkstelligen kann.

Auch die Definition einer Mindestversicherungssumme im Rahmen dieses Gesetzes ist nicht notwendig. Die usanzgemäss angebotenen Mindestversicherungssummen in der Privathaftpflichtversicherung sind heute in der Regel ohnehin bei zwei Millionen Franken festgeschrieben. Die Haftung als Hundehalter ist in der Grundversicherung eingeschlossen. Mit diesem Versicherungsangebot wird gewährleistet, dass die Opfer insbesondere von Beissunfällen sehr gut geschützt sind.

Ich bitte Sie, meinem Streichungsantrag zuzustimmen.