Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-14
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Die Vielfalt der parlamentarischen Geschäfte erstaunt immer wieder. Zu einem Geschäft der besonderen Art gehört das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)über die Arbeitsbedingungen in der Hochseeschifffahrt. Es wird uns bewusst, dass die Schweiz als Binnenland immerhin über eine Flotte von 35 Handelsschiffen verfügt.
Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss wird der Bundesrat ermächtigt, das Seearbeitsübereinkommen zu ratifizieren und das Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 1953 anzupassen. Es bringt den über 1,2 Millionen Seeleuten besonderen Schutz und soll die Kernübereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation ergänzen. Meine Vorredner haben auf die festgesetzten Mindeststandards hingewiesen. Es sind zeitgemässe Arbeitsbedingungen, welche in anderen Berufen längst Standard sind. Die tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO, der Reederverband und auch der Arbeitgeberverband haben zugestimmt.
Die Unterzeichner verpflichten sich zur Überprüfung der Einhaltung der Seearbeitsvorschriften auf den Schiffen unter ihrer Flagge. Seearbeitszeugnisse ermöglichen eine rasche Abwicklung durch die Hafenkontrollbehörden, sogenannte Billigflaggenschiffe müssen künftig mit Komplikationen und Erschwernissen rechnen.
Die Hochseeschifffahrt ist international organisiert, und dementsprechend sind auch Seeleute auf einem Schiff von internationaler Herkunft. Von den etwa 640 Seeleuten auf Schweizer Schiffen sind nur noch rund zehn Schweizer Staatsbürger. Der Grossteil der Seeleute auf Schweizer Schiffen sind Kroaten, Ukrainer und Filipinos. Die ausländischen Seeleute unterstehen aber nicht der schweizerischen Sozialgesetzgebung; sie sind nicht AHV-pflichtig und haben auch keine schweizerische Krankenkassenpflicht.
Die Hochseeschiffe sind mit Abstand das wichtigste Transportmittel. Über 90 Prozent der Güter werden heute per Schiff über die Meere befördert. Das Abkommen stützt unsere Wirtschaft; es ermöglicht den freien Fluss von Import- und Exportgütern, es sichert aber auch unsere Versorgung und unterstreicht das Bekenntnis der Schweiz zu fairen Arbeitsbedingungen.
Wir sehen daher keinen Anlass, die Behandlung der Vorlage zu verschieben. Eine solche Verschiebung nützt gar nichts, sondern belastet nur den Ratsbetrieb, indem wir das Ganze in einer nächsten Sitzung nochmals behandeln müssten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es bereits zehn Unterzeichner gibt und dass die EU ihre Mitglieder aufgefordert hat, die Vorlage zu ratifizieren. Es können nicht alle Länder warten, um nicht bei den Ersten zu sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, den Anträgen der Kommission zuzustimmen und den Antrag auf eine Verschiebung abzulehnen.