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Segmüller Pius · Nationalrat · 2010-09-15

Segmüller Pius · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15

Wortprotokoll

Die eidgenössischen Räte werden ersucht, den Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 6500 Soldaten im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden für die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des 13. Frankophoniegipfels vom 20. bis 24. Oktober 2010 in Montreux zu genehmigen. Die Schweiz ist das einzige industrialisierte Mitgliedland, das bisher noch nie einen Frankophoniegipfel durchgeführt hat. Da die Mitgliedschaft Madagaskars nach einem Staatsstreich im April 2009 suspendiert wurde, wurde die Schweiz als viertgrösste Beitragszahlerin angefragt, diesen Gipfel in der Schweiz durchzuführen. Die maximalen Gesamtkosten sind auf 30 Millionen Franken beschränkt und wurden genehmigt. Die Bundesversammlung muss diesen Assistenzdiensteinsatz genehmigen, weil mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden. Der Einsatz der Armee verursacht gegenüber einem ordentlichen Ausbildungs- bzw. Flugdienst Mehrkosten von maximal 4 Millionen Franken, die im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden können.

Der 13. Frankophoniegipfel 2010 in Montreux wurde bisher weder in extremistischen noch in terroristischen Kreisen thematisiert. Da aber zahlreiche Persönlichkeiten vor allem aus der Politik am Gipfel teilnehmen werden, könnte der Anlass von Terrororganisationen als attraktives Ziel betrachtet werden. Das Sicherheitskonzept der Waadtländer Behörden sieht ein Dispositiv vor, das die Region Montreux/Vevey/Lausanne und die Verkehrsachsen aus dieser Region zum Flughafen Genf abdeckt. Die Waadtländer Kantonspolizei wird erstens unterstützt durch das Westschweizer Polizeikonkordat und zweitens durch die gesamtschweizerische interkantonale Polizeigemeinschaft (Ikapol) und somit erst in letzter Priorität durch die Armee.

Bei diesem Geschäft geht es um die Bewilligung zum Einsatz von maximal 6500 Armeeangehörigen. Zur Wahrung der Lufthoheit und für die Sicherheit im Luftraum wird gestützt auf Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes die Benützung des schweizerischen Luftraums über der Region Montreux für die Zivilluftfahrt eingeschränkt. Aufgeboten werden von der Armee Formationen aus den Bereichen Genie, Infanterie, Führungsunterstützung, Militärische Sicherheit, Hundeführer, Sanität, Kommandostäbe und vor allem die Luftwaffe für Luftpolizeidienst und Lufttransporte.

Die Genehmigung des Assistenzdienstes der Armee hat keine weiteren Kosten zur Folge, die über die im Bundesratsbeschluss vom 30. September 2009 erwähnten Zusatzaufwendungen von 4 Millionen Franken hinausgehen.

Zur Schlussfolgerung: Der Einsatz ist gerechtfertigt, und die verlangte Einsatzstärke der Armee ist verhältnismässig. Deshalb beantrage ich Ihnen, wie der Bundesrat und die [PAGE 1243] Mehrheit der Kommission, diesem Assistenzdiensteinsatz der Armee zuzustimmen.