AB 111766
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-09-15
Wortprotokoll
Zu Artikel 1: Wir sind bereit, Absatz 1 Buchstabe b in der Fassung Ihrer Kommission zu übernehmen. Diesbezüglich besteht keine Differenz zum Bundesrat; das übernehmen wir. Bei den Mehrheits- und Minderheitsanträgen zu den Buchstaben d, e und ebis bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen, damit die Anträge der Mehrheit und auch den Antrag der Minderheit bei Buchstabe d abzulehnen. All das, was hier gefordert wird, ist gesellschaftspolitisch richtig und wichtig, aber es sind Querschnittbereiche, die überall geregelt sind; wir müssen uns bewusst sein, dass wir hier ein Sportförderungsgesetz machen und nicht ein Gleichstellungsgesetz, nicht ein Unfallpräventionsgesetz, auch kein Umweltschutzgesetz und kein Integrationsgesetz. Das sind alles Querschnittbereiche, die in der Verfassung und in anderen Gesetzen geregelt sind, wir müssen sie hier nicht noch einmal wiederholen. Sonst besteht die Gefahr, den Sport zu überfordern, wenn man ihm dies als Zweck oder als Aufgabe noch explizit zuweist.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Ethik-Charta, die auch erwähnt wurde. In der Ethik-Charta steht unter anderem, ich zitiere aus Ziffer 1: "Gleichbehandlung für alle heisst: Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen." Diese Ethik-Charta ist einerseits Grundlage für das Baspo und die Verbände und andererseits Grundlage für die finanzielle Förderung, die gestrichen wird, wenn die Ethik-Charta nicht eingehalten wird. Anhand dieser Ethik-Charta werden auch Trainer ausgebildet, darüber diskutieren Sportler, und zu dieser Ethik-Charta, die alles enthält, was den Sport beinhaltet, sagen sie Ja. Das ist die Basis, die Grundlage im Sport. Eine zusätzliche Verankerung im Gesetz kann den Sport überfordern und bringt nichts, weil es Querschnittaufgaben betrifft, die an anderen Orten festgehalten sind. Ich meine, wir sollten hier auch gesetzestechnisch eine klare Linie fahren und solche Querschnittbereiche nicht einfach proklamatorisch aufführen.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 1 in Bezug auf Mehrheiten und Minderheiten dem Bundesrat zu folgen, alle Mehrheitsanträge abzulehnen und den Antrag der Minderheit zu Buchstabe d ebenfalls. Die übrigen Minderheitsanträge decken sich mit dem Entwurf des Bundesrates.