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Maurer Ueli · Bundesrat · 2010-09-15

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-09-15

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, den Antrag Landolt abzulehnen.

Das Grundbedürfnis, dass Sport und Schule, insbesondere Leistungssport und Schule aufeinander abgestimmt werden, besteht tatsächlich. Das führt auch da und dort immer wieder zu Abspracheproblemen. Es geht im Wesentlichen um die Talentförderung. Grundsätzlich liegt die Handlungskompetenz aber auch hier im Rahmen unseres föderalistischen Systems bei den Kantonen und nicht beim Bund. Es wäre auch hier zu fragen, ob die verfassungsmässige Grundlage tatsächlich genügt, um hier zusätzliche Kompetenzen des Bundes zu begründen.

Wir sind aber auch der Meinung, dass sich die Kantone inzwischen entsprechend organisiert haben; Herr Füglistaller hat mit seiner Frage darauf hingewiesen. Für die Sekundarstufen I und II haben insgesamt 15 Kantone zusammen mit dem Fürstentum Liechtenstein die "Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte" abgeschlossen. Dieses Konkordat regelt grundsätzliche Anforderungen und hat auch ein entsprechendes Angebot, das funktioniert. Die Schulen, die sich im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung entsprechend ausstatten, werden durch Swiss Olympic, den Dachverband der Sportverbände, mit einem Label ausgezeichnet. Es gibt die Swiss Olympic Sport Schools und die Swiss Olympic Partner Schools; das ist so geregelt.

Wir meinen, dass hier Angebot und Nachfrage funktionieren. Eltern und Sportverbände, die besonders begabte Sportler und Sportlerinnen haben, suchen die Schule gezielt aus, regeln das mit der Schule, treffen entsprechende Vereinbarungen. Das funktioniert. Ich glaube persönlich nicht, dass ein Eingreifen des Bundes die Situation, die sich positiv entwickelt, verbessern würde.

Wiederum aus Gründen unseres föderalistischen Systems - die Schulhoheit liegt bei den Kantonen - bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Aus unserer Sicht funktioniert das bereits, was Herr Landolt eigentlich möchte. Die Kantone haben das geregelt, eine Bundeskompetenz ist hier nicht nötig. In Klammern würde sich hier auch die Frage stellen, ob die Verfassungskompetenz dazu tatsächlich genügt. Das müsste im Ständerat noch abgeklärt werden, falls Sie diesem Antrag trotzdem zustimmen sollten.