Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-15
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15
Wortprotokoll
Die Eidgenössische Sportkommission hat ihre gesetzliche Grundlage im geltenden Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport. Das neue Sportförderungsgesetz sieht kein solches Gremium mehr vor. Ich beantrage Ihnen deshalb, die Sportkommission als Sportrat in veränderter Form ins Gesetz aufzunehmen.
Die Sportförderung ist heute eine eminent politisch mitgeprägte Aufgabe. Der Nutzen des Sports für Gesellschaft und Wirtschaft ist politisch anerkannt; in der Eintretensdebatte wurde verschiedentlich darauf hingewiesen. Verschiedene Studien belegen eindrücklich, dass Sport ein wichtiger Lebensbereich der Schweizer Bevölkerung ist; das wird auch künftig so sein.
Hauptgeldgeber in der Schweizer Sportförderung sind nach wie vor Kantone und Gemeinden. Zusammen mit den privaten Organisationen und Vereinen sind sie die wichtigsten Umsetzer einer wirksamen Sportförderung. In mindestens zehn Artikeln des neuen Gesetzes wird denn auch auf die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und teilweise Gemeinden sowie Partnern des privatrechtlich organisierten Sports hingewiesen oder auf sie Bezug genommen. Sie können bei verschiedenen Aufgaben zur Finanzierung beigezogen werden. So heisst es in Artikel 27 Absatz 2 zur Finanzierung von Programmen und Projekten: "Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, beteiligen sich Kantone und Private angemessen an der Finanzierung. Der Bund strebt partnerschaftliche Lösungen an." Wenn der Bund, wie es in Artikel 2 des neuen Sportförderungsgesetzes heisst, mit den Kantonen und Gemeinden sowie den schweizerischen Sportverbänden beim Vollzug dieses Gesetzes zusammenarbeiten will, muss er im Gesetz auch entsprechenden Instrumente vorsehen, welche diesen grundlegenden Auftrag vorbereiten und zum Vollzug hinführen.
Die heutige Eidgenössische Sportkommission hat, wie erwähnt, ihre gesetzliche Grundlage im heutigen Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport. Der erste Entwurf des neuen Sportförderungsgesetzes sah ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für diese Kommission vor. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer waren der Meinung, dass die Eidgenössische Sportkommission im neuen Sportförderungsgesetz durch einen Sportrat ersetzt und als ausserparlamentarische Kommission, aus Vertretern von Bund, Kantonen und weiteren sportpolitisch relevanten Partnern zusammengesetzt, gesetzlich verankert und mandatiert werden soll.
Sport kann nicht einfach eine Verwaltungsaufgabe sein. Der Sportminister hat beim Eintreten die Subsidiarität des Bundes betont. Sportförderung bedarf daher der partnerschaftlichen politischen Auseinandersetzung und der Begleitung insbesondere dort, wo Schnittstellen zweckmässig [PAGE 1265] organisiert und gemeinsame Förderaufgaben über die verschiedenen Stufen hinweg effizient und effektiv gestaltet werden sollen. Dazu braucht es eine institutionalisierte Plattform. Es scheint mir wichtig zu sein, dass ein Sportrat die bisherige Eidgenössische Sportkommission ablöst und als sportpolitisches Beratungs- und Koordinationsforum im Sportförderungsgesetz verankert wird.
Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen.