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Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-15

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15

Wortprotokoll

Mit seiner parlamentarischen Initiative will Nationalrat Zisyadis das Bundesgesetz über die Krankenversicherung dahingehend ändern, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine kantonale Einheitskasse für die Grundversicherung zu schaffen. Begründet wird der Vorstoss im Wesentlichen damit, dass Versicherte verpflichtet sind, sich in ihrem Wohnkanton zu versichern, und dass die Spitalplanung autonom von den Kantonen gemacht werde. In der Schweiz gebe es 26 verschiedene Gesundheitssysteme.

Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2010 die Initiative vorgeprüft. Mit 15 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Insbesondere folgende Gründe sprechen gegen die Initiative:

1. Kantonale Einheitskassen würden die Kantonalisierung des Gesundheitswesens verstärken. Der Initiant hat zwar Recht, dass die Kantone im Gesundheitswesen grosse Autonomie und damit entscheidende Mitverantwortung für das Kostenniveau in ihrem Kanton haben. Kantone planen und bewilligen Spitalkapazitäten. Sie genehmigen auch alle Tarife in ihrem Gebiet. Die Kantone sind damit entscheidend mitverantwortlich für die Gesundheitskosten und die Kostenentwicklung in ihrem Kanton. Die Forderung nach kantonalen Einheitskassen löst dieses Problem aber nicht, weil sie nicht auf der Kostenseite, sondern bei Strukturen ansetzt. Gerade was die Strukturen betrifft, läuft die Initiative den momentanen Bestrebungen, im Gesundheitswesen Kantonsgrenzen abzubauen, entgegen. Von verschiedener Seite werden kantonsübergreifende Versorgungsregionen gefordert. Mit der Spitalfinanzierung haben wir die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz eingeführt. Die Gesetzesrevision tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Ein freier Zugang zu Leistungserbringern in der ganzen Schweiz einerseits und kantonale Einheitskassen andererseits würden das heutige System noch komplizierter und intransparenter machen. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass kantonale Einheitskassen noch entschiedener abzulehnen sind als eine nationale Einheitskasse, gegen die sich die Stimmbevölkerung bereits ausgesprochen hat.

2. Die Gründung von Einheitskassen ist kein Rezept gegen die steigenden Gesundheitskosten. Der administrative Aufwand der Versicherer beträgt rund 5 Prozent der gesamten Kosten. Die Probleme liegen bei der Entwicklung der Leistungskosten, vor allem bei der Mengenausweitung und der Kostenverlagerung von der öffentlichen Hand auf die Krankenversicherer. Für diese Entwicklung sind die Kantone mitverantwortlich, und sie hätten es auch in der Hand, etwas dagegen zu tun.

3. Den Kantonen ist es freigestellt, öffentliche Krankenkassen zu gründen und damit private Versicherer zu konkurrenzieren; Bedingung ist nur, dass die Versicherten frei wählen könnten. Es hat sich allerdings gezeigt, dass gerade öffentliche Kassen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und privatisiert oder von privaten Versicherern übernommen worden sind.

Eine Kommissionsminderheit - Sie haben das gehört - sieht kantonale Einheitskassen als Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln auf dem Weg zur nationalen Einheitskasse. Diese sei anzustreben, da der Wettbewerb unter den Kassen bloss zu stark steigenden Kosten und vielen Ungleichheiten geführt habe.

Wie bereits gesagt, hat die Kommission mit 15 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen empfohlen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie im Namen dieser deutlichen Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.