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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2010-09-20

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20

Wortprotokoll

Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Polizeibehörden im Bereich des Informationsaustausches, der Koordination operativer Einsätze, der Einsetzung von gemeinsamen Arbeitsgruppen sowie bei der Aus- und Weiterbildung. Dabei wird der Wahrung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards grosse Bedeutung beigemessen. Das Abkommen soll in erster Linie der Bekämpfung der Schwerstkriminalität dienen, ist jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Explizit ausgeschlossen ist eine Zusammenarbeit im Falle von politischen, militärischen und fiskalischen Delikten. Das Abkommen greift in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und Polizeibehörden nicht ein. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird nicht angetastet. Das Abkommen kann mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden.

Das vorliegende Abkommen mit Serbien ist eng angelehnt an die Polizeiabkommen mit Slowenien, Mazedonien, Albanien, Rumänien und Bosnien-Herzegowina, die das Parlament in den vergangenen Jahren bereits genehmigt hat. Unser Land hat ein grosses Interesse an der Polizeikooperation mit den Staaten des Balkans. Es leben derzeit 170 000 Serben in der Schweiz, was einem Anteil von knapp 10 Prozent aller Ausländer entspricht. Die Kriminalität in der Schweiz ist wesentlich von kriminellen Gruppen aus Südosteuropa bestimmt. Serbische kriminelle Banden weisen ein grosses Gewaltpotenzial, einen hohen Organisationsgrad und ein weites Beziehungsnetz auf. Sie sind insbesondere im Kokainhandel, im Menschenhandel, auf dem Gebiet des Menschenschmuggels sowie im Bereich des bandenmässigen Einbruchdiebstahls tätig.

Was in der Kommission zu denken gab, war einzig, dass Serbien ein Land mit relativ hoher Korruptionsanfälligkeit ist. Das Geschäft war aber in der Kommission für Rechtsfragen unbestritten und wurde einstimmig bei 3 Enthaltungen genehmigt.