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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-20

Wortprotokoll

Die Berufsbildung ist ein zentrales Instrument zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in die Erwachsenenwelt. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2015 insgesamt 95 Prozent der Jugendlichen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit steht für die Integration der Jugendlichen eine Vielzahl von bewährten Massnahmen bereit: Mentoring- und Coachingprogramme ergänzen die Berufswahlvorbereitung der Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit. Mentorinnen und Mentoren sowie Coachs unterstützen die Jugendlichen in der Berufswahlphase und bei der Lehrstellensuche. Für Jugendliche, die den direkten Einstieg in die Berufsbildung nicht schaffen, stehen kantonale Brückenangebote bereit. Gemäss Lehrstellenbarometer besuchten 10 Prozent der Jugendlichen, die vor der Ausbildungswahl standen, im Jahr 2009 ein Brückenangebot.

Für vorwiegend praktisch orientierte und schulisch schwächere Jugendliche wurde die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest eingeführt. Ende 2009 waren 26 Lehrgänge für die zweijährige berufliche Grundbildung eingeführt. Bis 2012 sollen 19 weitere folgen. Im Bereich der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest ist gemäss Berufsbildungsgesetz eine fachkundige individuelle Begleitung vorgesehen. Ein flächendeckendes Case Management Berufsbildung sorgt dafür, dass der Grundsatz "Bildung vor Arbeitsmarktmassnahmen und fürsorgerischen Massnahmen" für alle Jugendlichen umgesetzt wird. Im Jahr 2009 wurden bereits 1100 Jugendliche durch das Case Management beim Einstieg in eine berufliche Grundbildung unterstützt. Die Integration liegt dabei vornehmlich in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat einschlägige kantonale Projekte im Zeitraum von 2004 bis 2009 mit rund 27 Millionen Franken unterstützt. Zudem beteiligt er sich an den Ausgaben der Kantone im Rahmen der allgemeinen Pauschale, welche im vergangenen Jahr 545 Millionen Franken ausmachte.