Loepfe Arthur · Nationalrat · 2010-09-20
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-20
Wortprotokoll
Frau Leutenegger Oberholzer, wir reden hier von kleinen Einzelunternehmen und Personengesellschaften; die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und hat wieder andere Bestimmungen. Kleine Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollen auch in Zukunft eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung, eine sogenannte Milchbüchleinrechnung, machen dürfen und nicht zu einer doppelten Buchhaltung gezwungen werden. Ansonsten könnten sie die Buchhaltung nicht mehr selber ohne [PAGE 1375] Treuhänder führen; sie müssten dann den Treuhänder, mit entsprechender Kostenfolge, bezahlen.
Es ist auch nicht einsichtig, wieso speziell diese Unternehmerinnen und Unternehmer so schnell eine besondere Buchhaltung führen müssen, da sie ja selber persönlich den Gläubigern gegenüber haften. Wir sind der Meinung, dass man hier auch den Schwellenwert etwas erhöhen könnte, z. B. auf 500 000 Franken, wie es bei den Umsätzen vorgeschlagen wurde, mit folgender Begründung: Wer liegt dann unter dieser Grenze? Selbst bei 500 000 Franken sind das kleine Coiffeursalons - ein Chef und ein bis zwei Mitarbeiter. Oder nehmen Sie die Restaurants: Ein kleines Café und ein ganz kleines Restaurant, möglicherweise eine kleine Pizzeria, liegen noch unter diesen 500 000 Franken. Ein normales Restaurant hat bereits einen Umsatz von 1 Million Franken oder mehr. Wollen Sie, dass diese Kleinstunternehmer eine spezielle, das heisst eine doppelte Buchhaltung führen müssen?
Ich bitte Sie im Namen der Fraktion, für diese Grenze von 500 000 Franken einzutreten.