Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2010-09-20
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-20
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist bereit, auf diese Vorlage einzutreten. Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Revision des Rechnungslegungsrechts ist angebracht, ein gewisser Handlungsbedarf ist durchaus gegeben.
Zunächst ein paar grundsätzliche Überlegungen, weil wir nachher in der Detailberatung genug über die Details sprechen: In solchen Diskussionen besteht die Gefahr, dass immer wieder Einzelfälle im Vordergrund stehen. Es besteht die Gefahr, dass wir aufgrund von solchen Einzelfällen legiferieren. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist sehr erfolgreich, dient aber als rechtliche Konstruktion ökonomisch sehr unterschiedlichen Unternehmen. Das geht vom grossen Weltkonzern bis zu Kleinstfirmen, zum Beispiel wenn zwei Kinder die Firma des Vaters weiterführen. Wir haben bei diesem Gesetz daran zu denken, dass wir eine flexible Grundkonstruktion liefern, die im konkreten Fall den realen wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst werden kann. Dies vermissen wir da und dort, bei einzelnen Bestimmungen, welche wir in der Detailberatung korrigieren möchten; ich werde darauf zurückkommen.
Es werden nicht Argumente gegen eine Regulierung sein, sondern es werden Argumente gegen eine Überregulierung sein. Wir haben nichts gegen eine Regulierung, aber wir haben sehr viel gegen eine Überregulierung. Vor allem bei grossen börsenkotierten Unternehmen, deren Aktien als Geldanlage ohne engere Beziehung zur konkreten Firma gekauft werden, ist es wichtig, Minimalstandards zu setzen, die an der Börse das nötige Vertrauen schaffen. Dort ist das sehr, sehr wichtig. Wegleitend muss sein, dass die Bestimmungen jenes Mass an Transparenz und Verlässlichkeit bringen, das nötig ist, um die Kapitalbeschaffung zu sichern. Aber diese Revision kann nicht Spielplatz für irgendwelche gesellschaftspolitische Experimente oder für die radikale Durchsetzung irgendwelcher hehrer theoretischer Prinzipen um ihrer selbst willen sein. Da machen wir nicht mit. Dies bedeutet insbesondere, dass kleine und mittlere Betriebe nicht denselben Regeln unterworfen werden können wie börsenkotierte Grossfirmen. Da muss mehr unterschieden werden. Kollege Loepfe wird nun einige Detailpunkte aufgreifen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.