Jositsch Daniel · Nationalrat · 2010-09-20
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Wir befassen uns hier mit dem Rechnungslegungsrecht. Ziel einer solchen Vorlage muss in erster Linie sein, möglichst viel Transparenz herzustellen. Das Rechnungslegungsrecht sollte in allererster Linie diesem Ziel dienen, es sollte Transparenz herstellen. Stille Reserven, das sagt schon der Name, sind grundsätzlich nicht transparent. Das ist der Witz bei stillen Reserven. Man kann sich lange Gedanken darüber machen, ob es sinnvoll ist oder nicht. Aber das wird jedenfalls im Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht zur Diskussion und auch nicht infrage gestellt. Immerhin aber soll die Auflösung der stillen Reserven dann zur notwendigen Transparenz führen. Nur das ist richtig, und alles andere bringt eben mehr Verwirrung und Intransparenz, und es bringt uns letztlich im Rechnungslegungsrecht nicht vorwärts.
Die Version des Ständerates sieht nun vor, dass aufgelöste Wiederbeschaffungsreserven und die stillen Reserven nur im Anhang erwähnt werden, wenn der Gesamtbetrag die neugebildeten Reserven übersteigt und das Ergebnis dadurch günstiger dargestellt wird. Das ist eine ausserordentlich komplizierte Regelung, die jedenfalls nicht zu Transparenz führt, weil sie wieder sehr viele Möglichkeiten offenlässt, die stillen Reserven nicht auszuweisen. Es ist eine Version, die sehr schwer zu handhaben ist. Entsprechend bin ich der Ansicht, dass die Version des Bundesrates unterstützt werden soll. Die Version des Bundesrates stellt volle Transparenz her und will es hier im Sinne eines modernen Rechnungslegungsrechts klar darlegen - und die Unternehmen dazu zwingen, dies klar darzulegen -, wenn stille Reserven aufgelöst worden sind.
Die SP-Fraktion unterstützt entsprechend die Version des Bundesrates und den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer.