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preparatory:AB 1121

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-13

Wortprotokoll

Auch hier kann ich mich der Präsidentin Ihrer Kommission voll anschliessen. Artikel 4 enthält die Leitplanken, die Sie für die Personalpolitik setzen; das ist der Kernartikel. Bei Absatz 3 wollte der Nationalrat deutlich machen - und Ihre Kommission ist dieser Idee gefolgt -, dass es Mitarbeitergespräche braucht. Wir hätten das selbstverständlich auch sonst vorgesehen - das ist ein neues Führungsinstrument -, und hätten es in der Verordnung konkretisiert. Der Nationalrat wollte es aber im Gesetz festschreiben - wir haben nichts dagegen, dem können wir zustimmen - und dann noch darauf hinweisen, was für einen Sinn dieses Mitarbeitergespräch auch hat, nämlich über Leistung zu reden, über den zielführenden Einsatz, über eine zukunftsorientierte Entwicklung des Personals usw. Ihre Kommission hat das dann etwas konziser und weniger geschwätzig gefasst. Sie hat meines Erachtens eine bessere Formulierung gefunden, aber inhaltlich "beisst" sich beides nicht.

Kurz zum Leistungsproblem: Herr Studer will mit seinem Antrag nicht das Gespräch verunmöglichen, aber er möchte lieber nicht, dass sich die Löhne nach der Leistung richten. Dieses Leistungselement kommt weiter hinten dann noch einmal, aber hier haben wir schon sozusagen die erste Grundsatzabstimmung darüber. Wir sind dezidiert der Meinung, dass wir die Leistung stärker als bisher mit einbeziehen müssen. Aber das heisst nicht, dass wir quasi im Akkord arbeiten oder eine unmenschliche Leistungsforderung aufstellen, dass wir quasi die Zitrone bis zum letzten Tropfen auspressen, sondern es geht auch um die Nutzung der Leistung als Motivation. Sie wissen wahrscheinlich so gut wie ich: Wenn Sie arbeiten und sehr viel leisten, der Kollege neben Ihnen hingegen bei gleichem Lohn fast nichts macht, kann das zu Frust führen.

Aber die Aufgabe, den Leistungslohn in die Kultur der Bundespersonalführung einzubauen, ist nicht ganz einfach; wir werden daran arbeiten müssen. Erstens einmal muss die Leistung so gemessen oder bewertet werden - wobei man sie ja nicht immer messen kann -, dass es akzeptiert und als gerecht empfunden wird. Wir gehen zweitens auch davon aus, dass die Leistungsnorm bei den tieferen Lohnklassen wahrscheinlich eher kleiner sein wird als bei einer oberen Lohnklasse, wo sie einen doch erheblichen Prozentsatz annehmen kann. Wir haben im Bundesrat schon eine erste Aussprache über den Leistungslohn geführt, und auch mit den Verbänden finden darüber Gespräche im Rahmen der neuen Sozialpartnergespräche statt. Wenn Sie den Leistungslohn herausbrechen, würden Sie also einen Pfeiler der neuen Führungsqualität herausbrechen, die wir beim Bund anstreben.

Deshalb muss ich Sie bitten, den Antrag Studer Jean abzulehnen.