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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-09-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21

Wortprotokoll

In den Übergangsbestimmungen wird festgelegt, dass die betroffenen Kantone ihre Richtpläne innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anpassen müssen. Sodann müssen die Kantone dafür sorgen, dass die betroffenen Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Frist geeignete Massnahmen treffen. Der Ständerat will bei den Übergangsbestimmungen wiederum detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung der Massnahmen aufnehmen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Wir führen hier einfach nochmals dieselbe Diskussion mit den praktisch gleichen Argumenten wie bei den vorhergehenden Artikeln. Die Kommissionsmehrheit will die konkrete Umsetzung und damit die detaillierte Ausgestaltung der Lösung der Zweitwohnungsproblematik den dafür verantwortlichen Kantonen überlassen. Es braucht massgeschneiderte Lösungen, und da verfügen die Kantone über die besseren Voraussetzungen.

Die UREK lehnte den Beschluss des Ständerates mit 17 zu 9 Stimmen ab. Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Girod abzulehnen.