Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-03-06

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-06

Wortprotokoll

Dem materiellen Teil dieser Vorlage, also den Änderungen in den erwähnten sechs Kantonsverfassungen, habe ich nichts beizufügen. Diesen stimmen wir einstimmig zu. Hingegen hat sich die Kommission für einmal die Grundsatzfrage gestellt, ob wir die Gewährleistung von Kantonsverfassungen, also die Frage, ob kantonale Verfassungsänderungen vor der Bundesverfassung standhalten, überhaupt mit der gebührenden Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Es wird uns ja gelegentlich vorgeworfen, wir gingen etwas oberflächlich vor, diese Gewährleistungen seien zur Routineangelegenheit verkommen, die diskussionslos in ein paar Sekunden oder Minuten über die politische Bühne gingen. Das wäre wohl auch heute der Fall, wenn ich jetzt diese Erklärung nicht noch zu Protokoll geben würde.

Wären diese Gewährleistungen nämlich mit dem besagten Mangel behaftet, dann würde sich die Frage aufdrängen, ob Handlungsbedarf für Remedur besteht, etwa dergestalt, dass die Prüfung vorerst nur vom Departement erfolgen soll und dann nur noch kritische Fälle ans Parlament weitergeleitet werden oder dass man alles auf den künftigen Beschwerdeweg ans Bundesgericht beschränken soll.

Das Ergebnis dieser Beratung ersehen sie aus dem schriftlichen Bericht der Kommission. Wir sahen uns in unserer Meinung bestärkt, dass der Ist-Zustand verfassungsmässig und von der Sache her nach wie vor richtig ist. Andere Wege drängen sich nicht auf. Die Tatsache, dass solche Gewährleistungsgeschäfte in der Regel diskussionslos und in sehr schneller Zeit über die Bühne gehen, haben wir als ein gutes Zeichen gewertet, ein Zeichen dafür nämlich, dass die Bundesverfassungskonformität schon auf Kantonsebene die ihr gebührende Beachtung und Sorgfalt erfährt.