Schmidt Roberto · Nationalrat · 2010-09-21
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21
Wortprotokoll
Jede Aufsichtstätigkeit bringt Kosten mit sich. Eine knappe Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen - war wie der Ständerat und der Bundesrat der Meinung, dass die Betreiberinnen von Stauanlagen die durch diese Aufsichtstätigkeit entstandenen Kosten bezahlen sollen. Irgendwer muss ja letztlich die Kosten dieser Kontrollen bezahlen; wenn es nicht die Betreiberinnen von Stauanlagen sind, dann wäre es letztlich der Bund, die öffentliche Hand, und das kann es ja nicht sein. Wir wollen hier das Verursacherprinzip konsequent durchsetzen. Wir sind aber in der Kommission - in der Mehrheit zumindest - davon ausgegangen, dass es nicht um eine neue Abgabe geht, die man den Betreiberinnen auferlegen will, sondern um Abgaben, wie sie bereits heute bestehen. In der Verordnung heisst es nämlich schon, dass der Bund jährliche Verwaltungs- und Aufsichtsgebühren erheben kann. Ich glaube, insoweit stellen wir diese Verordnung jetzt auf die Gesetzesstufe und schaffen eine gesetzliche Grundlage.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.