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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2010-09-21

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21

Wortprotokoll

Es geht auch hier um die Haftung: Die Kantone sollen die bisherige Praxis weiterführen können. Ich will also nichts Neues, ich will einfach, dass die Kantone ihre heutige Praxis weiterführen können. Diese erlaubt es ihnen nämlich, eine Risikoselektion mit entsprechender Gefahreneinstufung vorzunehmen. Es macht keinen Sinn, ein kleines Wasserkraftwerk mit einer hohen Versicherung zu belasten. So hat beispielsweise der Kanton Wallis für kleine Werke bis 73 Kilowattstunden Leistung eine Deckungssumme von 2 Millionen Schweizerfranken festgelegt, kleine Anlagen mit Stauseen müssen für mindestens 50 Millionen Franken versichert werden. Es muss also differenziert werden. Das macht wirtschaftlich und auch risikomässig Sinn. Wir wollen ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen und überall die gleiche Deckung verlangen. Das würde wirtschaftlich und risikomässig keinen Sinn machen. Wir wollen auch nicht einen übertriebenen Schutz bieten, sondern nur so weit gehen wie nötig.

Wie gesagt, es ist heute schon so - ich verlange nichts Neues. Das Gesetz ändert das eigentlich auch nicht, aber es besteht die Gefahr, dass es später in einer Verordnung geändert wird. Ich will deshalb im Gesetz gewissermassen festnageln, dass es bei der heutigen Praxis bleibt und dass die Kantone hier weiterhin differenzierte Lösungen festlegen können.

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