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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2010-09-21

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21

Wortprotokoll

Unsere Kommission konnte zu diesem Antrag Baader Caspar nicht Stellung beziehen.

Grundsätzlich ist es ja so, dass dieses Gesetz nur für Stauanlagen gilt, welche gewisse Voraussetzungen erfüllen: entweder mindestens 10 Meter Stauhöhe oder, bei tieferer Stauhöhe, mindestens 50 000 Kubikmeter Stauraum. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, die Herr Baader aufwirft: Wer soll darüber entscheiden können, ob eine kleine, aber besonders gefährliche Stauanlage dem Gesetz unterstellt werden soll und ob Anlagen, die eigentlich dem Gesetz unterstellt sind, ausgenommen werden können?

Das Problem des Antrages Baader Caspar liegt darin, dass er auch Buchstabe b einbezieht, das heisst, Stauanlagen, die eigentlich dem Gesetz unterstehen, sollen die Kantone aus dem Verantwortungsbereich des Bundes herausnehmen können. Ich glaube, das kann nicht der Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein. Bei allen Anlagen, die grundsätzlich dem Gesetz unterstehen, soll der Bund die Aufsicht haben.

Was Buchstabe a anbetrifft, ist es klar - Herr Baader hat das richtig festgehalten -, dass der Bund bei allen kleineren Anlagen kontrollieren müsste, ob sie ein besonderes Gefahrenpotenzial haben. Das wird natürlich einerseits eine Ausweitung der Aufgaben des Bundes mit sich bringen; da bin ich gleicher Meinung. Anderseits haben wir damit die Gewähr, dass in der Schweiz eine einheitliche Praxis besteht.

Ich vermute, dass die Kommission den Antrag eher abgelehnt hätte. Ich überlasse es aber Ihnen, ob Sie eine Differenz schaffen wollen, damit der Ständerat die Frage nochmals eingehend prüfen kann.