Caviezel Tarzisius · Nationalrat · 2010-09-21
Caviezel Tarzisius · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-21
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage zum Agglomerationsverkehr und auch auf die Vorlage zur Engpassbeseitigung einzutreten. Die FDP ist der Meinung, dass beide Vorlagen dringende und wirksame Verkehrsprojekte enthalten. Alle Projekte sind auch auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft und als dringlich eingestuft worden. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass diese Vorlagen nicht um zusätzliche Projekte ergänzt werden sollten. Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, alle Minderheitsanträge zu diesen beiden Vorlagen abzulehnen.
Zur parlamentarischen Initiative betreffend das Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen erlaube ich mir folgende Bemerkungen: Gegenwärtig wird in der Schweiz an etlichen grösseren Projekten gebaut oder geplant. Wohin man auch blickt, reicht aber das Geld nicht aus, um dem grossen Wunschkonzert nach Verkehrsinfrastrukturen gerecht zu werden. Das zeigen alle drei Vorlagen. In seiner Botschaft ging der Bundesrat beim Infrastrukturfonds von durchschnittlichen jährlichen Tranchen von 300 Millionen Franken plus Teuerung und Mehrwertsteuer aus. Effektiv wurden dem Agglomerationsverkehr in der Anfangsphase des Infrastrukturfonds aber deutlich höhere Beträge zugewiesen. [PAGE 1410] Jetzt sehen wir die Folgen. Obwohl der Bund mit dem Infrastrukturfonds eine Kontinuität und Verlässlichkeit in der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs anstrebt, zeichnen sich Engpässe ab. Die Liquidität des Fonds kann nicht mit den kostenintensiven Bauphasen der Agglomerationsprojekte Schritt halten. Dies bedeutet, dass diese Vorhaben voraussichtlich entweder zurückgestellt oder durch Dritte, in der Regel die Kantone, in stärkerem Mass vorfinanziert werden müssen.
Welches Fazit ziehen wir daraus? Vor dem Hintergrund, dass das Bedürfnis nach neuen Verkehrsinfrastrukturen grenzenlos ist, müssen wir rigoros priorisieren und realistisch finanzieren. Dafür brauchen wir mehr Transparenz und eine umfassende Gesamtsicht.
Von der Finanzverwaltung wurden wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die in der Initiative geforderte ausserordentliche Einlage von 850 Millionen Franken aufgrund der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse im Bundeshaushalt kompensiert werden muss. Konkret muss diese Summe in den Jahren 2013 bis 2018 kompensiert werden. Der Bericht der KVF-SR und auch die Stellungnahme des Bundesrates sagen aber nichts darüber aus, wo sie einmal eingespart werden soll. Das kann unsere Fraktion nicht hinnehmen. Aus diesem Grund hat unsere Delegation bei der Vorprüfung einen Nichteintretensantrag gestellt, der von der Mehrheit der Kommission aber abgelehnt worden ist. Anschliessend wurde aus der FDP-Delegation der Antrag gestellt, die Einmaleinlage auf 570 Millionen Franken zu kürzen, ohne dass zeitliche Verzögerungen bei den Projekten die Folge sind. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Der Transparenz und der Gesamtsicht über die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen ist am Ende des Tages nicht gedient, wenn die 850 Millionen Franken später, d. h. ab 2013, gekürzt werden, beispielsweise bei der Leistungsvereinbarung mit den SBB, bei der Verkehrsverlagerung oder beim Regionalverkehr. Das ist keine vorausschauende Politik. Eine solche Vorgehensweise schadet der Gesamtsicht und der Transparenz. Ein solches Vorgehen gewährleistet nicht, dass wir eines Tages die Strassen und Schienen bekommen, die wir wirklich brauchen. Deshalb dürfen wir in dieser Phase keine Gelder einschiessen, die nicht absolut zwingend notwendig sind - ein Ja also zu 570 Millionen Franken, ein Nein aber zu 850 Millionen Franken.
Ich beantrage Ihnen im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Eintreten auf die Vorlage und Unterstützung des Minderheitsantrages Huber.