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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2010-09-21

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21

Wortprotokoll

Gutfunktionierende und leistungsfähige Infrastrukturen sind grundlegende Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. Sie sind die Pulsadern unserer Volkswirtschaft, das ist ja zum Glück, ausser von meiner Vorrednerin vermutlich, unbestritten. Die Verkehrsfinanzierung wird in den nächsten Jahren jedoch zu einer der grössten Herausforderungen für die Schweiz werden. Deshalb ist mehr Transparenz in der Verkehrsfinanzierung in Zukunft unumgänglich. Auch im Verkehrsbereich ist unschwer festzustellen, dass die Wünsche und Bedürfnisse nach Infrastrukturen um ein Vielfaches grösser sind als die verfügbaren finanziellen Mittel.

Mit den zwei vorliegenden Geschäften zum Agglomerationsprogramm und zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz liegen uns nun zwei Finanzgeschäfte zum Infrastrukturfonds vor. Aus diesem Fonds, welcher im Übrigen ausschliesslich durch die Strassenbenützer finanziert wird, werden nun bestimmte Projekte im Agglomerationsprogramm und bestimmte Projekte im Nationalstrassennetz finanziert. Im Gegensatz zu anderen Fonds darf sich der Infrastrukturfonds gemäss Gesetz nicht verschulden. Der Positivsaldo des Fonds wird jedoch nicht verzinst und stellt damit, zusammen mit der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, dem Bundeshaushalt finanzielle Mittel für andere Zwecke gratis und franko zur Verfügung. Würde der Positivsaldo des Fonds verzinst, wäre das Liquiditätsproblem gar nicht erst entstanden.

Im Bereich Agglomerationsverkehr zeigt der Bundesrat mit der Botschaft zum Agglomerationsprogramm auf, wie nun die restlichen 3,4 Milliarden der insgesamt 6 Milliarden Franken über die nächsten zwanzig Jahre verwendet werden sollen. Mit Projekten für über 17 Milliarden Franken in diesem Bereich ist klar, dass eine strikte Priorisierung unumgänglich ist, wenn insgesamt nur 6 Milliarden zur Verfügung stehen. Die SVP-Fraktion unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, die 1,51 Milliarden Franken ab 2011 für die Projekte der A-Liste im Bereich Agglomerationsverkehr freizugeben, die ja zu 60 Prozent in den fünf grössten Agglomerationen umgesetzt werden.

Es sei hier am Rande noch bemerkt, dass beim Agglomerationsprogramm der A-Liste, welches wie schon gesagt via Infrastrukturfonds durch die Strasse finanziert wird, nur gerade 10,3 Prozent für den motorisierten Individualverkehr eingesetzt werden. Zweckgebundene Einnahmen werden also definitiv nicht zweckgebunden verwendet. Verständlich ist, dass alle Politiker über das Agglomerationsprogramm noch etwas für ihre Region mitzunehmen versuchen. Die finanziellen Ressourcen lassen aber nichts anderes zu, als die Projekte nach den gesetzlich vorgegebenen Kriterien zu priorisieren. Aus diesem Grund darf der Blick auf das Ganze nicht vergessen werden. Das Wünschbare ist vom Machbaren zu trennen.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, die Minderheitsanträge I (Hochreutener) und II (Lachenmeier) hinsichtlich Agglomerationsprogrammen nicht zu unterstützen; dies aber nicht, weil die Projekte schlecht oder in der falschen Region angesiedelt wären, nein, sondern ganz einfach darum, weil die Botschaft als Ganzes betrachtet werden muss und die finanziellen Mittel nicht für alle wünschbaren Projekte ausreichen.

Bei der Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz fehlt es ebenfalls nicht an Projekten, nein, auch da ist eine Priorisierung der vorliegenden Projekte für über 17 Milliarden Franken leider unumgänglich. Für die Projekte zur Engpassbeseitigung sollen über die nächsten zwanzig Jahre hinweg 5,5 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds fliessen. Für die erste Freigabe von Geldern für Projekte aus Modul 1 in der Höhe von 1,36 Milliarden Franken liegt nun die Botschaft vor. In der Botschaft sind weitere Projekte erwähnt; sie sind, je nach Stand und Priorisierung, in den Modulen 2 oder 3 vorgesehen, welche weiter geplant werden. Positiv ist, dass zwischen den Modulen 2 und 3 eine sinnvolle Durchlässigkeit besteht, falls ein Projekt bei der Planung sich als geeigneter herausstellt. Ein Wechsel von Modul 3 zu Modul 2 ist damit in Zukunft immer noch möglich. Projekte in Modul 4 werden aber leider nicht mehr weiterverfolgt - wegen der beschränkten finanziellen Mittel hat man hier zugeschlagen. Auch hier ist zu beachten, dass regionalpolitische Interessen angemeldet worden sind. Und auch hier gilt es, den Blick auf das Ganze zu werfen und die vorgeschlagene Moduleinteilung so zu belassen. Deshalb rate ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auch die Minderheit Grin nicht zu unterstützen.

Die ständerätliche KVF hat bei der Beratung festgestellt, dass die Liquidität des Infrastrukturfonds gefährdet ist. Aus diesem Grund beantragt sie mit einer parlamentarischen Initiative, es sei mit Mitteln aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr eine weitere Einmaleinlage von 850 Millionen Franken in den Infrastrukturfonds vorzunehmen. Es geht ganz klar nicht um mehr finanzielle Mittel für die Projekte, es geht lediglich um die Sicherung der Liquidität im Fonds.

Das Problem ist entstanden, weil für die Agglomerationsprogramme in den ersten Jahren mehr als die geplanten 300 Millionen Franken pro Jahr aus dem Fonds entnommen wurden. Die Zahl von 850 Millionen ergibt sich auch deshalb, weil bei der ersten Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds nur 2,6 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr genommen und 850 Millionen Franken dort belassen wurden.

Mit dieser weiteren Einmaleinlage soll sichergestellt werden, dass die Realisierung der Projekte, die in den beiden Vorlagen enthalten sind, nicht gefährdet ist; das ist auch richtig. Es gilt weiter zu beachten, dass diese Einmaleinlage der Schuldenbremse unterliegt und über die nächsten sechs Jahre aller Wahrscheinlichkeit nach im normalen Bundeshaushalt im Verkehrsbereich kompensiert werden muss. Denken Sie daran, dass das Konsolidierungsprogramm noch zur Debatte steht. Weiter fehlen durch diese Entnahme bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr natürlich finanzielle Mittel für den Unterhalt.

Wir können das Geld heute etwas verschieben, damit verschieben wir aber nur das Liquiditätsproblem von der einen in die andere Kasse. Die SVP-Fraktion ist nicht gegen die Liquiditätsüberbrückung mittels dieser zusätzlichen Einmaleinlage. Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen aber, den Antrag der Minderheit Huber mit dem Betrag von nur 570 Millionen Franken zu unterstützen. Damit nehmen wir eine Reduktion der Höhe der im Bundeshaushalt nötigen [PAGE 1412] Kompensationen vor, damit leeren wir die Kasse für den Strassenunterhalt aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr nicht, und damit ermöglichen wir die Realisierung der Agglomerationsprogramme, der Projekte der A-Liste und von Modul 1 der Engpassbeseitigung.

Ich bitte Sie, auf die beiden Vorlagen einzutreten und bei der parlamentarischen Initiative die Minderheit Huber zu unterstützen.