preparatory:AB 112389
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte zunächst nur ein Wort dazu sagen, wo diese Bestimmung eingebettet ist: in Artikel 4, nämlich unter dem Stichwort "Meldepflicht". Es heisst dort: "Wer Kundinnen und Kunden im eigenen Namen gewerbsmässig Postdienste anbietet, muss dies der Postkommission (Postcom) melden." Das ist unter "Meldepflicht" geregelt. Wenn die Dienstleistung gemeldet ist, muss eben diese und jene Anforderung erfüllt werden; das ist die Konsequenz aus der Meldung. [PAGE 1459]
Die Kommission nahm übrigens bei Artikel 4 eine Änderung am Entwurf des Bundesrates vor. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass auch Ausnahmen von der Meldepflicht gemacht werden können. Wir sagen nun, dass alle, die solche Dienstleistungen anbieten, meldepflichtig sind; aber der Bundesrat kann sie, wenn ihr Umsatz nur von geringfügiger wirtschaftlicher Bedeutung ist, von den Verpflichtungen, die mit der Meldepflicht verbunden sind, entbinden. Das ist die Mechanik.
Jetzt noch zum Minderheitsantrag: Es geht selbstverständlich nicht oder nicht in erster Linie um die Post, sondern es geht vor allem um die anderen, denn die Post hat einen Gesamtarbeitsvertrag und wird kaum darum herumkommen, immer wieder einen solchen abzuschliessen. Eigentlich geht es um die Frage: Soll die Pflicht zur Verhandlung für alle gelten? Das ist unbestritten, und auch die Bedeutung der Gesamtarbeitsverträge ist weitgehend unbestritten. Umstritten ist nur die Frage, ob die Verhandlungen auch zu einem Vertragsabschluss führen müssen.
Die Kommission hat ihren Beschluss mit äusserst knapper Mehrheit gefasst, nämlich mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen.