Huber Gabi · Nationalrat · 2010-09-23
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-23
Wortprotokoll
Bei Artikel 13 geht es um den Infrastrukturauftrag. Die Einleitung zu Absatz 3 Buchstabe a beginnt auf Seite 9 der deutschen Fahne; dort heisst es, die Post stelle landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicher. Dieses umfasst laut Buchstabe a im Entwurf des Bundesrates und im Beschluss des Ständerates "bediente Zugangspunkte, die für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen die Postdienste der Grundversorgung in angemessener Distanz zugänglich machen".
Die Mehrheit stösst sich einerseits am Begriff "Zugangspunkte", den sie mit "Poststellen- und Postagenturennetz" ersetzen möchte. Zudem doppelt sie nach in Sachen landesweiter Flächendeckung. In der Fassung der Mehrheit hat nun also die Post landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen, und zwar durch "das landesweit flächendeckende Poststellen- und Postagenturennetz, das sicherstellt, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist". Das ist sowohl sprachlich als auch inhaltlich fragwürdig.
Herr Hämmerle und Herr Pedrina wollen mit der Minderheit I ein landesweit flächendeckendes, durch Angestellte der Post betriebenes Poststellennetz. Agenturen sollen als Ergänzung und damit nur zusätzlich möglich sein. Das heisst ausgedeutscht und in der Konsequenz, dass die heute bestehenden Agenturen wieder in Poststellen umgewandelt werden müssten bzw. weitere Umwandlungen von Poststellen in Agenturen nicht mehr möglich wären. Denn Zugänglichkeit in angemessener Distanz heisst laut Botschaft sowohl im geltenden Recht als auch künftig: 90 Prozent der Bevölkerung müssen in 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen Zugangspunkt erreichen können. Diese 90 Prozent erreicht die Post heute nur mit Agenturen. Der Antrag der Minderheit I ist also im Vergleich mit den gegenwärtigen Verhältnissen ein Rückschritt; das kann es ja nicht sein.
Mit dem Antrag meiner Minderheit II bleibt es bei der Fassung von Bundesrat und Ständerat, welche den heutigen Zustand weiterführt und somit auch weiterhin den flächendeckenden Zugang sowohl über Poststellen als auch über Agenturen ermöglicht. Dass die Agenturen, z. B. in Ergänzung mit einem Dorfladen, an gewissen Orten sogar Vorteile aufweisen, wurde auch in der Diskussion in der Kommission anerkannt. Das flächendeckende Netz solcher Zugangspunkte bleibt auch mit dem Antrag der Minderheit II erhalten.
Deshalb ersuche ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.