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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2010-09-23

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-23

Wortprotokoll

Gegenstand von Artikel 15 Absätze 4 bis 6 des Postgesetzes ist die Presseförderung oder, präziser gesagt, die indirekte Presseförderung auf dem Umweg über die Verbilligung des Portos.

Wir fördern zwei Gattungen von Zeitungen. Zum einen die Lokalpresse: Das sind in der Regel Zeitungen mit kleinen Auflagen, die vielleicht nicht einmal täglich, sondern einmal, zweimal oder dreimal pro Woche erscheinen. Diese Zeitungen haben es schwer, auf dem Werbemarkt, also dort, wo das Geld verdient werden sollte, zu bestehen, um eine redaktionelle Leistung zu finanzieren. Fast alle diese Zeitungen sind in ihrer Existenz gefährdet. Ich bin selber Herausgeber einer solchen Zeitung; damit habe ich auch meine Interessenbindung offengelegt. Diese Zeitungen sind wichtig für das demokratische Geschehen auf den unteren Staatsebenen, also auf der kommunalen und auf der kantonalen Ebene. Sie tragen wesentlich zur Information der Bevölkerung und auch zur Meinungsbildung bei. Vor allem enthalten sie eben Inhalte, die in den grossauflagigen Tageszeitungen überhaupt nicht mehr vorkommen, die dort gar nicht mehr aufgenommen werden.

Die zweite Gruppe, die wir fördern, ist die sogenannte Mitgliedschaftspresse. Das sind Verbandszeitungen von Umweltverbänden, Branchenverbänden, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden. Allein schon das Wort "Verband", das ich in diesem Zusammenhang brauche, zeigt Ihnen die Bedeutung der Zeitungen, um die es hier geht. Verbände sind in unserer Vernehmlassungsdemokratie sehr wichtige Organisationen, und darum sind eben auch die Publikationsorgane dieser Verbände aus demokratischer Sicht von grosser Bedeutung.

Wir wollen diese Titel nicht fördern, um Artenschutz zu betreiben, wir wollen sie aus demokratiepolitischen Gründen fördern - weil sie eben für Vielfalt sorgen, weil sie in einer Zeit, in der die Monopolisierung sehr weit fortgeschritten ist, für einen Rest von Meinungswettbewerb sorgen. Diese Titel sind existenziell gefährdet.

Die Position der Mehrheit bedeutet nun: aufhören mit der Presseförderung; per Ende 2011 aufhören bei der Mitgliedschaftspresse, per Ende 2014 aufhören bei der Lokalpresse. Ausgerechnet jetzt, wo die Monopolisierung voranschreitet, wo die Presse in der Krise ist, ausgerechnet jetzt also, wo Förderung eigentlich am nötigsten wäre, soll sie abgeschafft werden! Das ist, wie Frau Allemann zu Recht gesagt hat, vollkommen widersprüchlich, weil die gleiche Mehrheit nämlich die Beträge für die Presseförderung aufstockt.

Ich bitte Sie: Ziehen Sie jetzt keine voreiligen Schlüsse, fällen Sie keine voreiligen Entscheide! Auf Ende dieses Jahres wird der Bundesrat einen von uns bestellten Bericht zur Lage der Presse in der Schweiz vorlegen. Es kann sehr gut sein, dass wir dann, auf der Grundlage dieses Berichtes, zu anderen Methoden der Presseförderung übergehen, aber dass uns dann die Notwendigkeit erst recht vor Augen geführt wird.

Ich bitte Sie, die hier willkürlich beschlossene Befristung der Presseförderung nicht zu unterstützen, sondern in diesem Punkt der Minderheit Allemann zu folgen, die Fussnoten zu streichen und damit dem Ständerat zu folgen und so keine Differenz zur Kleinen Kammer zu schaffen.