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Büttiker Rolf · Ständerat · 1999-12-13

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Zentralpräsident der Schweizer Kaderorganisation. Unsere Gremien haben sich auch mit diesem Gesetzentwurf befasst, weil wir davon überzeugt sind, dass dieses Gesetz nicht nur auf Kantone und Gemeinden einen Einfluss hat; dieses Gesetz hat - das unterschätzt man vielleicht ein bisschen - auch Signalwirkung für die Privatwirtschaft. Ich bin der Meinung, dass das Bundespersonal ein neues Gesetz braucht. Aber es braucht nicht nur ein neues Gesetz: Das Bundespersonal braucht auch eine Art Kulturwandel, der natürlich mit diesem Gesetz untrennbar verbunden ist. Das Beamtengesetz von 1927, da sind wir uns einig, ist hoffnungslos veraltet und insbesondere zu starr. Eines der wesentlichen Ziele des neuen Bundespersonalrechtes ist daher die Flexibilisierung der Angestelltenverhältnisse, also die Anpassung an rasche Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Gesellschaft, an den Wertewandel und - heute je länger, desto mehr - die Globalisierung. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in etwa erreicht. Deshalb bin ich für Eintreten.

Die Vorlage enthält die wesentlichen Elemente des Bundesarbeitsrechtes - Frau Spoerry hat sie bereits aufgezählt - und lässt der Exekutive grossen Handlungsspielraum, damit rasch auf veränderte Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt reagiert werden kann. Das ist von entscheidender Bedeutung.

Auf der anderen Seite gilt es auch - das gilt beispielsweise für die Organisation, die ich vertrete -, auf die Sorgen und die Verunsicherung der Arbeitnehmerorganisationen Rücksicht zu nehmen, die darin bestehen, dass das Rahmengesetz die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer nur in Einzelpunkten festhält und viele Elemente der Ausführungsgesetzgebung überlässt. Aber insbesondere die in Artikel 4 festgelegten Grundsätze der Personalpolitik können diesbezüglich wesentlich zur Beruhigung beitragen. Auch der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben - das ist für mich entscheidend -, mit Hilfe von flexiblen rechtlichen Vorschriften das Arbeitsrecht weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse der jeweiligen Zeit anzupassen. Das öffentliche Personal muss lernen, sich rasch auf Veränderungen einzustellen. Um auf diese Veränderungen reagieren zu können, ist es notwendig und richtig, die Kompetenzen im Personalbereich, so weit aus Rechtsgleichheitsgründen verantwortbar, zu delegieren. Das ist der entscheidende strategische Kerninhalt des Gesetzes. Die Legislative, das Parlament, muss sich darauf beschränken, im strategischen Bereich die mittel- und langfristigen Leitplanken zu setzen, und der Exekutive wird die Zuständigkeit für den gesamten operationellen Bereich übertragen.

Dies bedingt ein Umdenken auf allen Ebenen, das sich nicht von heute auf morgen verwirklichen lässt und mit einem tief greifenden Kulturwandel verbunden ist; das habe ich am Anfang bereits angesprochen. Wenn dieser Kulturwandel nicht geschieht, bleibt das Gesetz in weiten Teilen lediglich toter Buchstabe. Ein Rahmengesetz ist diesbezüglich besonders gefährdet, nur auf dem Papier zu bestehen und keinen Geist zu haben.

Das Parlament muss sich von den gewohnten Eingriffen in operationelle Fragestellungen lösen. Als Ersatz dafür erhält es Steuerungsinstrumente, die sich aus dem neu auszubauenden Controlling und Berichtswesen ergeben. Die Linienverantwortlichen müssen die ihnen übertragenen Kompetenzen auch tatsächlich wahrnehmen; das wird noch einige Probleme aufwerfen. Sie müssen für die getroffenen Entscheide geradestehen. Um dies zu erreichen, bedarf es einer intensiven Vorgesetztenschulung und mittelfristig der Einführung eines gut ausgebildeten und ausgebauten Kaderentwicklungssystems.

Weil im Rahmen der neuen Philosophie nicht mehr praktisch jede Detailfrage durch rechtliche Erlasse beantwortet wird, müssen die Linienverantwortlichen in die Lage versetzt werden, aus den konkreten Sachverhalten die richtige Lösung zu erarbeiten. Dies setzt voraus, dass wir von der in der öffentlichen Verwaltung weit verbreiteten "Null-Fehler-Kultur" loskommen. Die Initiative derjenigen, die Verantwortung tragen, muss gefördert und belohnt werden. Sie sollen Fehler machen dürfen und aus diesen Fehlern lernen.

Damit sind wir beim ganz wesentlichen Punkt des Kulturwandels angelangt: Die öffentliche Verwaltung muss sich von einem heute eher stabilen Gebilde zu einer dynamischen, lernenden Organisation entwickeln. Noch einmal gilt es darauf hinzuweisen, dass man keine Wunder erwarten [PAGE 1076] darf, sondern dass ein Prozess seine Zeit braucht und mit insistierender Hartnäckigkeit auf allen Stufen permanent und konsequent vorangetrieben werden muss.

Fazit: Es ist höchste Zeit, dass das veraltete Beamtengesetz durch einen modernen Erlass abgelöst wird. In den Grundzügen kann man dem neuen BPG durchaus zustimmen. Da und dort wäre es aber dringend nötig, dass der Ständerat gegenüber dem Nationalrat noch gewisse Korrekturen vornähme - und zwar in Richtung der Anträge der Kommission des Ständerates und nicht in Richtung des Beschlusses des Nationalrates, wie die Antragslawine, die vom Entwurf ausgelöst wurde, es will - und das neue Bundespersonalrecht näher an die Realitäten und Verhältnisse der Privatwirtschaft herangeführt würde. Der Unterschied zwischen dem neuen Bundespersonalrecht und dem OR scheint mir in einigen Fällen - lange Kündigungsfristen, kompliziertes Beschwerderecht - immer noch relativ gross zu sein. Hier gilt es zu bedenken, dass gute Bundesangestellte keine goldenen Fesseln brauchen.