Steiert Jean-François · Nationalrat · 2010-09-27
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte zu Beginn meine Interessen offenlegen: Ich präsidiere in meinem Kanton die Unterstützungsvereine der kantonalen Musikschulen sowie einer privaten Musikschule und bin beruflich für die landesweiten Bildungsziele auch im Bereich der Musik engagiert.
Zur Sache: Wer sich in unserem Land für die musikalische Bildung einsetzt, findet einerseits ein hervorragendes Engagement zahlreicher Musiklehrerinnen und Musiklehrer, andererseits aber auch Angebots- und Qualitätsunterschiede zwischen Kantonen und sogar zwischen Gemeinden, die unseren Bildungszielen zum Teil krass widersprechen. Gerade angesichts der heute gut dokumentierten positiven Auswirkungen des musikalischen Unterrichts sowohl auf die allgemeine Lernfähigkeit als auch auf die Sozialisierung von Kindern und Jugendlichen kann diese Situation nicht hingenommen werden. Es liegt deshalb ein öffentliches und in der Kommission kaum bestrittenes Interesse vor, die Bemühungen für die musikalische Bildung in unserem Land zu stärken.
Das gilt nicht nur für die laufenden Harmonisierungsbestrebungen in der öffentlichen Schule, sondern aus Sicht der Kommissionsminderheit in ganz besonderem Mass für den deutlich zu verbessernden Zugang zu den Musikschulen, sei es vom regionalen Angebot her, sei es bezüglich der Überwindung der oft sehr hohen finanziellen Hürden. Der Initiativtext bietet hierzu eine willkommene Gelegenheit. Er wirft allerdings auch Fragen auf, die die Kommissionsminderheit bewogen haben, einen Gegenentwurf auszuarbeiten, der dem Volk die Möglichkeit geben soll, zwischen einer zentralistischeren und einer weniger zentralistischen Lösung für die Stärkung der musikalischen Bildung in unserem Land zu wählen.
Im Namen der Minderheit Steiert, Ineichen, Moser, Perrinjaquet, Schenk Simon und Simoneschi-Cortesi möchte ich Ihnen deshalb beliebt machen, dem Volk neben der Initiative einen Gegenentwurf zu unterbreiten, der dieselbe Stossrichtung verfolgt, sich aber in zwei Punkten von der Initiative unterscheidet: Der erste Punkt betrifft die Frage der verfassungsmässigen Kompetenzen von Bund und Kantonen. Artikel 62 der Bundesverfassung, vom Volk am 21. Mai 2006 klar gutgeheissen, erteilt die Kompetenz für das Schulwesen den Kantonen. Als wir hier vor zwei Wochen beschlossen haben, diese Kompetenz im Bereich des Sports den Bedürfnissen der nationalen Sportpolitik unterzuordnen, wurde verschiedentlich - wie bereits in der Kommission - festgehalten, dies sei nicht als Präzedenzfall für andere Bereiche wie Musik, Naturwissenschaften, Mathematik oder weitere gesellschaftlich bedeutende Bereiche zu verstehen. Der heute vorliegende Gegenentwurf sieht deshalb vor, die Kompetenz des Bundes zur Festlegung von Grundsätzen für den Musikunterricht an Schulen subsidiär zu derjenigen der Kantone festzulegen. Im Sinn und Geist der Verfassung, die dem Bund unter anderem bei unzureichender Harmonisierung der Ziele der verschiedenen Bildungsstufen direkte normative Kompetenzen einräumt, könnte der Bund so beispielsweise bei der Ausbildung von Lehrpersonen ordnend eingreifen, wenn er zum Schluss käme, die heute sehr unterschiedliche Ausbildung der Lehrpersonen im Musikunterricht müsse im ganzen Land minimalen Ansprüchen genügen. Umgekehrt obliegt die Festlegung des Musikunterrichts in der wöchentlichen Stundentafel sinnvollerweise den Kantonen, solange diese nicht in grober Weise gegen gemeinsam festgelegte Bildungsziele verstossen.
Das Subsidiaritätsprinzip ermöglicht es, unnötige und der Sache nicht dienliche Eingriffe des Bundes in die Schulhoheit der Kantone zu vermeiden. Es wird damit auch vermieden, und das ist mir auch in meinem persönlichen Engagement für die musikalische Bildung in unserem Land wichtig, dass die Kantone - durch die ausschliessliche Zuweisung der Kompetenzen für die Festlegung der Grundsätze der musikalischen Bildung in der Volksschule an den Bund - ihrer Verantwortung entbunden werden. Die Kantone haben [PAGE 1501] bereits angekündigt, dass eine ausschliessliche Bundeskompetenz eine Einstellung ihrer Arbeit für die gemeinsamen Ziele in der musikalischen Bildung zur Folge haben würde. Mehr Druck vom Bund tut der Sache gut und ist nötig. Eine vollständige Überweisung der Kompetenz zur Gestaltung der musikalischen Bildung an den Bund hätte angesichts der finanziellen Konsequenzen und der Dauer des Prozesses allerdings einen jahrelangen Stillstand zur Folge, der aus Sicht der Musikförderung nur schwer zu verantworten wäre.
Der zweite Unterschied zwischen Initiative und Gegenvorschlag liegt in der Frage der Förderung der musikalisch Begabten. Die Initiative sieht lediglich die Festlegung von Grundsätzen durch den Bund vor, der Gegenentwurf sagt hingegen, dass sich der Bund nicht damit begnügen kann, Grundsätze festzulegen und anderen die Umsetzung und Finanzierung zu überlassen, falls sie diese dann auch übernehmen wollen, sondern dass er bei der Umsetzung selber Verantwortung zu übernehmen hat, wie er dies aufgrund seiner kulturpolitischen Kompetenzen, wenn auch in einem sehr bescheidenen Ausmass, bereits heute tut.
Mit der Überzeugung, dass wir der musikalischen Bildung in unserem Land damit den bestmöglichen Dienst erweisen, beantrage ich Ihnen, Volk und Ständen Initiative und Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen und ihnen gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zu empfehlen, in der Stichfrage den Gegenentwurf vorzuziehen. Damit können wir die politischen Weichen in Richtung einer Stärkung der musikalischen Bildung setzen und es dem Volk ermöglichen, selbst zu bestimmen, welches der bestmögliche Weg ist.