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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-27

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat geht vom Grundsatz aus, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Entwicklung und der Schutz der Umwelt ergänzen und dass sie verstärkende Elemente der nachhaltigen Entwicklung sind. Deshalb wird sich die Schweiz in Freihandelsverhandlungen für Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung einsetzen, sowohl im bilateralen als auch im Efta-Rahmen. Dabei orientiert sie sich unter anderem an den von den Efta-Ministern an der Ministerkonferenz der Efta vom 24. Juni 2010 zur Kenntnis genommenen Schlussfolgerungen der beiden Efta-Arbeitsgruppen "Handel und Umwelt" und "Handel und Arbeitsnormen". Ziel der Bestimmungen ist es, dazu beizutragen, dass Freihandelsabkommen und ihre Umsetzung im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung stehen. In den Verhandlungen werden die spezifischen Bedingungen und Auswirkungen bezüglich Umwelt- und Sozialstandards in den jeweiligen Ländern berücksichtigt. Dabei gilt es auch die Bereitschaft des jeweiligen Partners in Erwägung zu ziehen, solche Bestimmungen ins Abkommen aufzunehmen.