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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-03-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-07

Wortprotokoll

Es liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache, dass - wie bereits von anderen Rednern festgestellt - heute zu diesem aussenpolitischen Bericht Einiges gesagt wird. Wenn ich das auch tue, ist der Aufhänger für mich nicht die Abstimmung vom vergangenen Sonntag. Selbstverständlich hat diese zur Aktualisierung der ganzen Frage beigetragen: Ich bin aber der Meinung, dass wir unabhängig von diesem Abstimmungsausgang die Darlegungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den Leitlinien, Zielen und Schwerpunkten der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere jene zum Schwerpunkt Beitritt EU, hinterfragen und analysieren müssen, und zwar sine ira et studio. Das möchte ich ganz klar betonen und festhalten.

Zwei Punkte in diesem Bericht geben meines Erachtens Anlass zu Fragen und zu Kritik, insbesondere der erste:

1. Der Bundesrat erklärt in diesem Bericht, dass dies im Interesse unseres Landes liege, und unsere Interessen seien längerfristig innerhalb der EU besser gewahrt als ausserhalb. Ich habe diesen Bericht dann sehr genau durchgelesen und komme zur Schlussfolgerung, dass der Beweis für die Aussage, dies sei für die Interessen des Landes - so apodiktisch gesagt - tatsächlich besser, zumindest in diesem Bericht nicht erbracht wird. Wenn ich mich am Massstab der schweizerischen Aussenpolitik orientiere - Wahrung der Unabhängigkeit und der Wohlfahrt der Schweiz -, komme ich nicht umhin, Herr Bundesrat Deiss, festzustellen, dass diese Aussage im Bericht zumindest als gewagt zu bezeichnen ist.

2. In diesem Bericht erläutert der Bundesrat die nächsten schweizerischen Schritte und stellt dann fest: "Folgende Bedingungen müssten für die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen gegeben sein." Ich teile vollumfänglich die Auffassung, dass diese Bedingungen erfüllt sein müssen, aber ich habe mich gefragt, wie es mit diesen Bedingungen tatsächlich steht.

Die erste erwähnte Bedingung lautet, Erfahrungen mit der Umsetzung der sieben bilateralen Abkommen zu sammeln. Das wird zur Voraussetzung erklärt, aber solche Erfahrungen haben wir noch nicht, und deshalb ist diese Bedingung nicht erfüllt. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass in einem dieser Verträge nach wie vor ein Referendumsvorbehalt enthalten ist. Ich bin deshalb klar der Meinung, dass vor Ablauf dieser Frist und vor ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der sieben bilateralen Abkommen - das stammt nicht von mir, sondern ist vom Bundesrat formuliert - diese Bedingung nicht erfüllt ist.

Es wird im weiteren zu Recht festgestellt, dass sehr viele Abklärungen zu treffen seien zu Bereichen wie den Volksrechten, der Regierungsorganisation, der Finanzordnung, der Wirtschafts- und Währungspolitik und der Migrationspolitik. Da bin ich der entschiedenen Meinung, dass der diesbezügliche Handlungsbedarf enorm ist. Wir dürfen in der Integrationsfrage nicht voranschreiten, bevor wir nicht diese bis jetzt nicht gemachten Hausaufgaben erledigt haben.

Ich habe gestern einen neuen Bericht der Konferenz der Kantonsregierungen zum Thema "Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts" erhalten. Er behandelt den Gesichtspunkt des Föderalismus in unserem Land. Ich habe ihn noch nicht im Detail gelesen, möchte dem aber beifügen, dass sich dieser Bericht noch nicht spezifisch zur dritten Stufe in unserem föderalistischen System, nämlich zu den Gemeinden, äussert. Aber das ist nur ein Beispiel von vielen, und diese Stufe sollten wir auch mit berücksichtigen. Angesichts dessen komme ich klar zum Schluss, dass doch nicht die Rede davon sein kann, wir seien reif für Beitrittsverhandlungen, bevor nicht alle diese Bereiche in Bezug auf die Auswirkungen untersucht worden sind.

Als Kantonsvertreter, Herr Bundesrat, muss ich Ihnen ganz klar sagen, die Kantone müssen z. B. im Bereich Föderalismus klar wissen, was ein EU-Beitritt für sie bedeutet, wie ihre Situation und ihre Stellung dann aussehen wird. Ich meine, diese Frage muss schon jetzt, wenn wir auf dem bilateralen Weg weitergehen, geklärt werden. Wenn wir vom Schengener Abkommen und vom Übereinkommen von Dublin sprechen, dann muss für die Kantone klar sein, was die für eine Bedeutung für sie haben. Wir können die Integration bezüglich dieser Fragen nicht im Sinne einer "Salamitaktik" vorantreiben und die Kantone dann irgendwann vor ein Fait accompli stellen.

Die letzte Bemerkung: Der Bundesrat sagt, schliesslich müsse eine breite innenpolitische Unterstützung der bundesrätlichen Integrationspolitik vorhanden sein. Dem bleibt im Moment nichts beizufügen, auch dem nicht, was von den Vorrednern gesagt worden ist.

Die Folgerungen: Wenn man diesen Bericht liest und analysiert, dann komme ich zur klaren Feststellung - und zwar völlig unabhängig von der Volksabstimmung, wobei diese einiges geklärt hat -, dass in keiner Art und Weise die Rede davon sein kann, dass wir für Beitrittsverhandlungen reif seien. Wenn ich das feststelle, dann sage ich es deswegen, weil ich der Meinung bin, dass der Bericht hier die Realitäten nicht erkennt und aufnimmt, wie sie sind. In dieser Frage ist in diesem Kapitel die Bodenhaftung verloren gegangen. Ich meine ganz entschieden, dass wir uns auch nicht in ausseratmosphärischen Bereichen bewegen müssen, sondern wir müssen hier spüren, wie die Situation ist. Die Situation ist ohne Zweifel so, dass die Voraussetzungen für die [PAGE 40] nächsten schweizerischen Schritte in keiner Art und Weise gegeben sind.

Ich möchte mich als Letztes noch den Ausführungen von Frau Forster anschliessen. Herr Bundesrat: Ich werde mich für das Militärgesetz einsetzen. Ich bin schon 1986 für den Uno-Beitritt gewesen, aber ich meine, dass die Frage, wie wir im Zusammenhang mit der Integration in Europa vorgehen, eine Belastung sein kann. Man muss hier sehr vorsichtig sein, sonst werden die beiden Vorlagen gefährdet. Es geht nun darum, insbesondere im Verhältnis zur EU mit Augenmass vorzugehen.