Vischer Daniel · Nationalrat · 2010-09-28
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-28
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative will, wenn ich das richtig verstanden habe, den Begriff des zwingenden Völkerrechts gegenüber der herrschenden Meinung einengen. Das mag auf den ersten Blick zwar sinnvoll sein, ist aber konträr zu einer Auffassung, die das Initiativ- und Referendumsrecht in diesem Land fördern will. Das Hauptproblem, das wir heute haben, ist nämlich ein gänzlich anderes, als es die Herren Joder und Schlüer suggerieren. Das Hauptproblem ist doch, dass die Voraussetzungen für die Gültigkeit, d. h. für die Abstimmungsgültigkeit einer Initiative und die Voraussetzungen für ihre Verwirklichung nach einer allfälligen Annahme heute und erst recht nach dem Vorschlag der Minderheit nicht identisch sind. In diesem Sinn war die geplante Volksinitiative zur Einführung der Todesstrafe lehrreich. Sie hätte nach heutiger Auffassung und erst recht nach Auffassung der Urheber der parlamentarischen Initiative unbedingt für gültig erklärt werden müssen. Nun ist es aber ebenso klar, dass sie, wäre sie angenommen worden, nie verwirklicht worden wäre - wobei ich sicher bin, dass sie nicht angenommen worden wäre. Die Schweiz hat sich in einem Zusatzprotokoll verpflichtet, die Todesstrafe nicht durchzuführen. Das heisst, man hätte dem Volk eine Initiative vorgelegt, von der man von Anfang an gewusst hätte, dass sie nie verwirklicht werden kann.
Wer nun meint, das sei eine Förderung des Initiativrechts, der täuscht das Volk, denn er will dem Volk ja Initiativen vorlegen, von denen er weiss, dass sie gar nicht umsetzbar sind. Das ist die Crux, und darin liegt die falsche Argumentation jener begründet, die sagen, durch eine einengende Formulierung des zwingenden Völkerrechts würde das Initiativrecht gestärkt.
Ich rede natürlich auch ein bisschen pro domo, weil ich eine parlamentarische Initiative eingereicht habe, die das Gegenteil bezweckt, nämlich eine Angleichung der Gültigkeits- mit [PAGE 1546] den Umsetzungsvoraussetzungen. Sie ist ja im Ständerat auf gutem Wege.
Jedenfalls empfehle ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und der Kommissionsmehrheit zu folgen.