Gilli Yvonne · Nationalrat · 2010-09-28
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-09-28
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Annahme dieser Motion. Im publizierten Bericht der Kommission steht, dass die Verwaltung über den Stand der Umsetzungsarbeiten informiert hat und die komplementärmedizinischen Leistungen in diesem Sinne auch anerkennt - im Sinne der Umsetzung der Volksinitiative. Mit grosser Zufriedenheit hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die entsprechenden Arbeiten im Gang sind. Da aber das Anliegen der Volksinitiative noch nicht restlos umgesetzt sei, gelte es, die Motion gutzuheissen und damit den Druck aufrechtzuerhalten. Dass das wichtig ist, zeigt eine Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) vom 10. September 2010. Darin wird kommuniziert, dass sie vertiefte Grundsatzdiskussionen über die Frage führen müsse, ob komplementärmedizinische Methoden in die Grundversicherung aufzunehmen seien. Diese Medienmitteilung ist widersprüchlich.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Motion, dass die Beurteilung nach den bewährten Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen zu erfolgen habe, indem die ELGK die neueingereichten Anträge beurteilen und dem EDI eine Empfehlung abgeben werde. "Dabei wird sich die ELGK auf die aktualisierten Beurteilungskriterien stützen, die eine Beurteilung sowohl von hochgradig individualisierten wie von hochstandardisierten Behandlungsmethoden erlauben. Sofern die Fachgesellschaften entsprechende Anträge einreichen, ist damit das Anliegen der Motionärin materiell erfüllt."
Es scheint aber so, dass es in Fragen ärztlicher Komplementärmedizin bis jetzt keine solchen bewährten Beurteilungs- und Entscheidungsprozesse gibt, von denen der Bundesrat in seiner Antwort schreibt. Auch entsteht aufgrund der Medienmitteilung der Eindruck, dass sich die ELGK noch nicht auf die aktualisierten Beurteilungskriterien stützen kann, sonst bedürfte es keiner erneuten Grundsatzdiskussion. Es ist aus dieser Sicht doch etwas erstaunlich, wenn sich das Expertengremium des Gesundheitsministers das Fachwissen bezüglich der Aufnahme von ärztlicher Komplementärmedizin noch aneignen und noch Grundsatzfragen klären muss, da doch genau dieses Gremium bereits im Jahr 2005 eine Entscheidung gefällt und damals keine Bedenken geäussert hat.
Wir erwarten, dass diese Kommission die bindenden Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung berücksichtigt. Der rechtliche Ermessensspielraum ist klein.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind also viele Fragen zur Aufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung noch offen, und es ist sinnvoll, an der Motion festzuhalten. Vergessen Sie nicht: Die Volksinitiative ist mit grossem Mehr, mit 67 Prozent der Stimmen, und von Volk und Ständen angenommen worden.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen, und das ist auch der explizite Wunsch der Motionärin, Frau Erika Forster.
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