Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2010-09-29
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen namens der SP-Fraktion empfehlen, den Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Es geht beim Gesamtarbeitsvertrag um eine Frage, die bereits beim Postgesetz behandelt worden ist, allerdings mit einer entscheidenden Differenz: Beim Postorganisationsgesetz kennen wir heute eine Abschlusspflicht. Die Abschlusspflicht ist nichts Sonderbares; sie funktioniert. Sie führt dazu, dass der Standard "Gesamtarbeitsvertrag" durchgesetzt werden kann. Für den Fall, dass sich die Vertragsparteien nicht einigen können, gibt es erprobte und bewährte Mechanismen. Die Abschlusspflicht, die über die Verhandlungspflicht hinausgeht, sorgt dafür, dass am Schluss ein Gesamtarbeitsvertrag mit einer minimalen Regelung der Arbeitsbedingungen da ist.
Es geht letztlich um eine ähnliche Frage wie bei der Sozialplanpflicht, die aufgrund der Sanierungsbotschaft des Bundesrates ja dann auch beraten wird. Wenn nur eine Pflicht zu Verhandlungen über Sozialpläne besteht, kann sich am Schluss ein Arbeitgeber weigern, einen Sozialplan abzuschliessen. Wenn eine Abschlusspflicht besteht und ein Schlichtungsmechanismus vorgesehen ist, kommt es, auch wenn der Arbeitgeber dies nicht will, letztlich halt doch zu einem Abschluss. In diesem Sinne meine ich, dass es beim Postorganisationsgesetz richtig ist, beim gegenwärtigen Rechtszustand zu bleiben.
Man muss immerhin anerkennen, dass es bei der Post mindestens auf absehbare Zeit, da gibt es keinen Zweifel, weiter Gesamtarbeitsverträge gibt. Aber beim Arbeitszeitgesetz geht es finanziell gesehen um grössere, ja um massive Interessen; Herr Levrat hat es bei der Begründung des Minderheitsantrages dargestellt. Das Arbeitszeitgesetz schafft gleich lange Spiesse für die öffentlichen Unternehmen, die im Bereich des Service public, vor allem im Transportbereich, tätig sind. Postautos zum Beispiel sind in diesem Bereich tätig. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass [PAGE 1573] bei der Arbeitszeit, bei der Ruhezeit usw. bestimmte minimale Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Wenn für die Post die Minimalnormen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruheschicht usw. wegfallen, werden die Bedingungen für die Angestellten der Post verschlechtert. Damit werden für die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, ungleich lange Spiesse geschaffen. Das Arbeitszeitgesetz gilt dann nach wie vor für Busunternehmen und für Bahnunternehmen, aber eben nicht mehr für die Post; und das ist an sich nicht richtig.
Deshalb bitte ich Sie, hier konservativ zu entscheiden, beim Bewährten zu bleiben - wo es gut ist, soll man das Bewährte nicht verändern - und den Minderheitsanträgen zuzustimmen.