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Binder Max · Nationalrat · 2010-09-29

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29

Wortprotokoll

Ich nehme Stellung zu den erwähnten Artikeln 2, 3a, 5 bis 7, 13 und 14.

Zu Artikel 2: Bereits bei diesem Artikel kommen wir eigentlich zu einer ersten Stunde der Wahrheit. Hier entbrennt der Streit zwischen jenen, die rückwärtsgerichtet den heutigen Status der Post im organisatorischen Bereich zementieren wollen, und jenen, die ebenfalls auf der Basis des heutigen Status der Post zukunftsgerichtet dem Beschluss des Ständerates zustimmen wollen. Tatsache ist - und ich glaube, dass das auch die Minderheit der Kommission zur Kenntnis nehmen muss -, dass sich die Organisationsform der Post in verschiedenen Bereichen schon heute an das Aktienrecht anlehnt, zum Beispiel bei der Ausgestaltung der Konzernleitung und des Verwaltungsrates, aber auch mit der zivilrechtlichen Haftung der Führungsorgane. Der Konzern ist also bereits heute schon so aufgestellt. Allerdings weiss das kaum jemand; schon gar nicht im Ausland. Dies erschwert es denn auch der Post, im zunehmend globalisierten Markt aktiv zu werden und aktiv zu sein. Dieser Markt ist nun einmal da, dem kann sich die Post auch nicht entziehen. Deshalb soll die Rechtsform dem neuen und vor allem dem künftigen Umfeld Rechnung tragend angepasst werden, das heisst, dass die Möglichkeiten verbessert werden müssen, eigene Finanzmittel zu beschaffen oder allenfalls auch Fremdmittel aufzunehmen und die Kooperationsfähigkeit zu erhöhen, respektive dass die Rechtsform es der Post erleichtern soll, mögliche Allianzen einzugehen.

Die neue Rechtsform soll eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft sein, also ein öffentlich-rechtliches Konstrukt analog zu den SBB, zu Swisscom oder auch zu Skyguide. Damit kann sich der Bund die kapital- und stimmenmässige Mehrheit sichern und sich das Recht geben, strategische Ziele festzulegen. Es geht hier also nicht um eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, in welcher der Bund dann eigentlich nichts mehr zu sagen hätte, sondern eben um diese spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, wie wir sie bereits kennen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit einem Stimmenverhältnis von 15 zu 8 bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen. Artikel 13 gemäss Mehrheit ist dann eine Folge der Abstimmung zu Artikel 2.

Zu Artikel 3a: Wie schon gesagt soll die Postfinance der Finma unterstellt werden - in der Botschaft wird im Kommentar zu Artikel 14 klar darauf hingewiesen. Die Minderheit Pedrina lässt nun die Rechtsform völlig offen. Sie sagt nicht, welche Rechtsform die Postfinance haben soll, und je nachdem wird die Unterstellung unter die Finma, wie sie hier gefordert wird, dann auch mit sehr viel Aufwand verbunden sein. Welches ist die Alternative zu einer Aktiengesellschaft? Eine Alternative ist nur die Rechtsform einer Anstalt. Wir haben uns für die Aktiengesellschaft entschieden, und der Bundesrat hat ganz klar gesagt, er würde sich, wenn er selber entscheiden könnte, auch für die Aktiengesellschaft entscheiden. Folgerichtig hat sich die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen gegen den Antrag der Minderheit Pedrina entschieden. Folgen Sie der Mehrheit der Kommission.

Bei Artikel 6 geht es um den Aktionärskreis. Bundesrat und Ständerat schlagen vor, dass der Bund Aktionär der Post ist und über die kapital- und stimmenmässige Mehrheit verfügt. Ich gestatte mir, hier gleich noch einen Hinweis auf Artikel 7 zu machen: Ihre Kommission erwähnt bei der Eignerstrategie gegenüber der ständerätlichen Fassung "strategische Ziele" und nicht nur "Ziele". Das ist wieder die gleiche Konstruktion, wie wir sie von SBB, Swisscom und Skyguide her schon kennen. Die Erfahrung mit diesen Unternehmen zeigt, dass diese Instrumente genügen. Der Bundesrat versichert auch, dass es keine Absichten gibt, mit der Post an die Börse zu gehen. Es macht also auch keinen Sinn, den Bund als hundertprozentigen Aktionär im Gesetz festzulegen. Da sich die Welt aber bewegt, will die Mehrheit der Kommission eine offenere Gesetzgebung. Sie hat denn auch mit einem Stimmenverhältnis von 14 zu 11 beschlossen, bei Artikel 6 Bundesrat und Ständerat zu folgen. Einstimmig beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zu Artikel 7.

Bei Artikel 13 verweise ich auf Artikel 2; die diesbezügliche Entscheidung wird dort bereits gefallen sein.

Zu Artikel 14 Absatz 2: Eine ähnliche Diskussion, wie wir sie hier führen, haben wir bereits bei Artikel 2 geführt, wo es um das Verhältnis zwischen Bund und Post ging. Hier geht es nun um das Verhältnis zwischen der Post und ihrer Tochtergesellschaft, der Postfinance, die in eine neue Postfinance AG ausgegliedert werden soll. Dieser Schritt drängt sich auf, weil die Postfinance der Finma unterstellt wird. Auch hier geht es um eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, das heisst, der Einfluss der Post ist mit Absatz 2 gewährleistet, indem die Post zwingend über die kapital- und stimmenmässige Mehrheit verfügen muss.

Die Minderheit Pedrina befürchtet nun, dass sich private Unternehmen am Gewinn der Postfinance beteiligen könnten, was letztlich bei der Post zu einer Verschlechterung des Ergebnisses führen könnte. Die Minderheit will deshalb, dass die Post Alleinaktionärin der Postfinance AG ist und über 100 Prozent der Stimmen verfügt. Nachdem die Post aber keine Absicht hat, die Aktien der Postfinance zu verkaufen und auch kein Börsengang in Aussicht steht, ist diese Befürchtung unbegründet. Trotzdem könnte es natürlich in Zukunft einmal zu einem Aktienaustausch mit einem Partner kommen; im Moment ist das aber nicht vorgesehen.

Die Kommissionsmehrheit will im Gesetz diese Flexibilität für die Zukunft beibehalten. Sie beantragt Ihnen mit einem Verhältnis von 15 zu 10 Stimmen, Bundesrat und Ständerat zu folgen beziehungsweise den Antrag der Minderheit Pedrina abzulehnen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Kommissionsmehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.