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Hess Hans · Ständerat · 2001-03-08

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-08

Wortprotokoll

Die vorliegende Volksinitiative verlangt, dass vier Mal pro Jahr - je einmal pro Jahreszeit - versuchsweise ein autofreier Sonntag flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt werden soll. Ausgenommen von diesem Sonntagsfahrverbot wäre lediglich der öffentliche Verkehr. Dieses Fahrverbot an vier Sonntagen pro Jahr soll gemäss Initiativtext vorerst vier Jahre gelten. Im vierten Jahr nach dem ersten autofreien Sonntag wären dann Volk und Stände darüber zu befragen, ob der Versuch unbefristet weitergehen soll. Das Initiativkomitee hofft, der Bevölkerung durch die Einführung von autofreien Sonntagen so genannte Erlebnistage ermöglichen zu können, an welchen es möglich sein wird, die ansonsten von Motorfahrzeugen besetzten Strassen und Plätze anderweitig zu nutzen, zum Beispiel durch Volks- und Begegnungsfeste. Es könnten an diesen Tagen auch alternative Formen der Mobilität getestet werden, Veloverkehr, Inlineskates usw. Der öffentliche Verkehr bekommt nach Ansicht der Initianten die Chance, an den besagten Sonntagen seine Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen und sich neue Kundenpotenziale zu erschliessen.

Die Initianten argumentieren, dass in der Schweiz, welche über ein sehr dichtes und gut ausgebautes Netz des öffentlichen Verkehrs verfüge, die autofreien Sonntage nur mit minimalen Einschränkungen für den Einzelnen verbunden seien. Im Weiteren weisen sie darauf hin, dass autofreie Sonntage als Chance für den schweizerischen Tourismus gesehen werden müssten, vor allem deshalb, weil an diesen Tagen auch die schwächeren Verkehrsteilnehmer die Strassen ohne Unfallgefahr benutzen könnten.

Die Kommission unseres Rates hat sich an drei Sitzungen intensiv mit der vorliegenden Volksinitiative auseinander gesetzt. Am 26. Mai 2000 stimmte sie grundsätzlich dem Bundesbeschluss mit 9 zu 2 Stimmen zu, beschloss aber, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe mit zwei autofreien Sonntagen - wovon der eine der Bettag sein soll - für die Versuchsdauer von vier Jahren gegenüberzustellen, und hat den Bundesrat ersucht, diesbezüglich ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Kommission hat mit diesem Entscheid grundsätzlich anerkannt, dass die Einführung von autofreien Sonntagen Vorteile bringen könnte, dass der Bogen mit vier autofreien Sonntagen jedoch überspannt würde.

Anfang dieses Jahres nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens. Nebst den meisten Verbänden, Organisationen und Parteien hat sich auch die überwiegende Mehrheit der Kantone, nämlich 17, gegen den Vorschlag der KVF-SR ausgesprochen. Auch von den anderen neun Kantonen hat sich kein Kanton vorbehaltlos für den Gegenvorschlag ausgesprochen.

Dieses Vernehmlassungsergebnis ist insofern von besonderer Bedeutung, weil den Kantonen der Vollzug der autofreien Sonntage obliegen würde.

Die Kommission hat nach dem Vorliegen des Vernehmlassungsergebnisses am 11. Januar 2001 mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen den Gegenvorschlag quasi in zweiter Lesung ebenfalls abgelehnt. Die Kommission stellt fest, dass die Opposition nicht - wie ursprünglich erwartet - von der Anzahl der autofreien Sonntage abhängig ist, sondern dass die Grundsatzfrage beurteilt wird - unabhängig davon, ob es um vier oder zwei autofreie Sonntage geht.

Die Opposition richtet sich gegen den Versuch einer flächendeckenden Einführung. Die Vorstellung der Initianten, dass die Schweiz an autofreien Sonntagen wirklich flächendeckend autofrei sein könnte, lässt sich nach der Mehrheit der Kommission nicht verwirklichen. Es ist unvorstellbar, dass Nationalstrassen, öffentliche Plätze und sämtliche Strassen für jeglichen Verkehr gesperrt und in euphorischer Erwartung in Spielstrassen verwandelt werden könnten.

Die Freigabe von Autobahnen und Hauptstrassen für so genannte Events könnte unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit nur erfolgen, wenn diese für den Verkehr wirklich total gesperrt würden, was aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit in Bezug auf die Versorgung (Ambulanz-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge) unvorstellbar ist. Eine Sperrung dieser Strassen ist aber auch mit Blick auf die Autobusse des öffentlichen Verkehrs nicht machbar.

Damit entfallen die Strassen von vornherein als Spielplätze und Orte für Events, wie sie von den Initianten angestrebt werden. Ein Fahrverbot allein, wie es die Initianten fordern, beinhaltet keine Sperrung. Ein Fahrverbot bedeutet automatisch auch Ausnahmen, und die Handhabung dieser Ausnahmen bringt erhebliche Schwierigkeiten bei der Frage nach den Berechtigten und vor allem einen unverhältnismässigen Aufwand bei der administrativen Erledigung der Gesuche um Ausnahmebewilligungen.

Grosse Bedenken sind aber - auch wenn die Initianten dies mit einer Stellungnahme von Romano Prodi in Abrede stellen - auch in Bezug auf den internationalen Verkehr angebracht. Die Schweiz als klassisches Transitland kann doch nicht einfach an vier oder allenfalls an zwei Sonntagen die Grenzen schliessen und erwarten, dass das Ausland den zusätzlichen Verkehr übernimmt. Der Vergleich der Initianten mit dem Ausland hält ohnehin nicht stand, da bis heute im Ausland nirgends flächendeckend autofreie Sonntage eingeführt worden sind. Diese wurden auf einzelne Städte oder Gemeinden beschränkt. Vielfach sind dies Städte, die unverhältnismässig von Immissionen und vor allem von Smog geplagt sind.

Die Begründung der Initianten für die autofreien Sonntage lässt auch ausser Acht, dass der Verkehr in ländlichen und vor allem in touristischen Gebieten und in Randregionen nicht als unzumutbare Belästigung, sondern im Gegenteil als Notwendigkeit fürs Überleben empfunden wird.

Das Abstimmungsergebnis in der Kommission zeigt jedoch, dass durchaus Sympathien für Massnahmen, wie sie von den Initianten vorgeschlagen wurden, vorhanden sind. In diesem Sinn hat die Kommission am 12. Januar dieses Jahres das Bundesamt für Strassen (Astra) beauftragt abzuklären, inwieweit die heutige gesetzliche Regelung in Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) lokal begrenzte Sonntagsfahrverbote bereits zulässt. Mit Schreiben vom 16. Februar 2001 kommt das Astra zum Schluss, dass örtlich begrenzte Motorfahrzeugverbote an Sonntagen, die der Steigerung der Attraktivität des betroffenen Gebietes, der Wohnlichkeit und der Lebensqualität dienen und die dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung gerade an Sonntagen entgegenkommen, durch den geltenden Artikel 3 Absatz 4 SVG ohne weiteres grundsätzlich abgedeckt sind.

Im Einzelfall bleibt einzig die Verhältnismässigkeit der Anordnung zu prüfen. Um den Kantonen und Gemeinden im Sinne der Initianten mehr Spielraum zu geben, wäre nach Vorstellung des Astra allenfalls ein neuer Artikel 3 Absatz 4bis SVG [PAGE 48] mit folgendem Wortlaut denkbar: "Es können gemeindeweite Sonntagsfahrverbote für Motorfahrzeuge erlassen werden. Der Durchgangsverkehr muss gewährleistet bleiben. Gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über solche Massnahmen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig. Die Gemeinden sind bei den Verkehrsmassnahmen auf ihrem Gebiet zur Beschwerde berechtigt." Die Kommission hat zum Schreiben des Astra noch nicht Stellung genommen; dies wird an einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Aus den vorgenannten Gründen hat unsere Kommission - wie bereits oben ausgeführt - beschlossen, Ihnen zu beantragen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und die Sonntags-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Ich glaube auch, dass das Abstimmungsergebnis über die flächendeckende Tempo-30-Initiative vom letzten Sonntag gezeigt hat, dass das Schweizervolk für radikale, flächendeckende Verkehrseinschränkungen kein Verständnis hat. Im Vergleich zu den Siebzigerjahren kann ein Fahrverbot auch nicht mit Benzinknappheit begründet werden. Ein solcher Sachzwang fehlt heute. Die individuelle Mobilität ist heute beinahe ein Grundrecht der Schweizerin und des Schweizers geworden, das er sich ohne Not nicht nehmen lässt.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.