Schmidt Roberto · Nationalrat · 2010-09-29
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-29
Wortprotokoll
Wir haben in diesem Geschäft noch zwei Differenzen zum Ständerat. Da ist einerseits die Frage der Wasseralarmsysteme in Artikel 12 Absatz 1bis: Wir haben auf Antrag von Herrn Baader eingeführt, dass nur grössere Anlagen mit einem Stauraum von mehr als 2 Millionen Kubikmetern ein Alarmsystem brauchen, und wir haben in unseren Beschluss auch noch diese Formel geschrieben, die ich Ihnen gar nicht zitieren kann, weil ich sie nicht verstehe. Der Ständerat ist der Meinung, dass solche Formeln in die Verordnung gehören. Ich glaube, dem können wir uns anschliessen; in der Kommission stimmten wir dem einstimmig zu. Es geht nur darum, dass wir diese 2 Millionen Kubikmeter Stauraum definieren. Wie das dann berechnet wird, soll in der Verordnung stehen. Ich glaube, die Botschaft, was wir wollen, ist klar.
Dann haben wir eine zweite Differenz bei der sogenannten Aufsichtsabgabe. Die Kommission schliesst sich hier mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Ständerat an, der diese Aufsichtsabgabe beibehalten will, weil damit Kosten gedeckt werden können, die nicht über die ordentlichen Gebühren berücksichtigt werden können. Diese Abgaben werden bescheiden sein. Wie man uns in der Kommission sagte, werden das zwischen 1000 und 3000 Franken pro Stauanlage sein. Ich glaube, das können die Betreiber verkraften.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Ständerat zu folgen und diese beiden Differenzen auszumerzen.