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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-09-30

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-30

Wortprotokoll

Die Motion fordert, dass das Raumplanungsgesetz so zu ändern sei, dass der nutzbare Untergrund in die Raumplanung einbezogen wird, zum Beispiel durch eine Ergänzung von Artikel 1. Neben der Nutzung der Erdoberfläche soll auch die des Untergrunds und des Luftraums planerisch geregelt werden. Nach Ansicht des Motionärs bedarf die Nutzung des Untergrunds dringend einer Koordination und Planung. Dabei seien auch die Schnittstellen zum Sachenrecht zu berücksichtigen. Weiter wird die Motion mit der zunehmenden Verstädterung, mit den wachsenden Naturgefahren, den Immissionen wie Lärm und Schadstoffen sowie mit der angestrebten Erhaltung von Landwirtschaftsland und wertvollen Biotopen begründet. Nach Ansicht des Motionärs nimmt der Anspruch auf die Nutzung des Untergrunds in der Schweiz ständig zu.

Die UREK hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2010 behandelt. Dabei hat sie mehrheitlich beschlossen, die Motion abzulehnen.

Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit besteht kein Handlungsbedarf für zusätzliche gesetzliche Regelungen, die den Untergrund betreffen. Von einem Chaos im Untergrund - wie es der Titel der Motion glauben macht - kann nicht gesprochen werden. Bereits heute können im Grundbuch sowohl privatrechtliche wie auch öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen detailliert festgehalten werden, und mit der Einführung des Geoinformationssystems (GIS) sind auch genügend Informationen für die Planung und den Bau vorhanden. Diese Informationen werden immer mehr standardisiert, wobei die Oberaufsicht beim Bundesamt für Landestopografie liegt. Angaben über Werkleitungen für die Wasserkanalisation, das Elektrizitäts-, Telefon- oder Glasfasernetz usw., aber auch eine Reihe von weiteren Geoinformationen im Bereich der Raumplanung sind heute mehrheitlich digital vorhanden und auch öffentlich zugänglich. Das GIS wird zudem laufend ergänzt und laufend perfektioniert. [PAGE 1627] Bereits heute wird damit praktisch alles, was im Untergrund liegt, verwaltet.

Bei Bauvorhaben wie Strassen, Eisenbahnlinien, Werkleitungen usw. gibt es die entsprechenden Bewilligungsverfahren mit den zugehörigen Einsprachemöglichkeiten.

In der Kommission wurden auch Bedenken geäussert, dass die Motion zu neuen, unnötigen Regelungen, zu mehr Bürokratie und damit auch zu zusätzlichen Einschränkungen und Kosten für die Grundeigentümer führen würde. Sodann ist der Vollzug der Raumplanung grundsätzlich Sache der Kantone. Mit einer Neuregelung im Raumplanungsgesetz würden den Kantonen auch in diesem Bereich Kompetenzen entzogen und neue Vorschriften auferlegt.

Die Kommissionsminderheit anerkennt hingegen, dass es sinnvoll wäre, sich im Rahmen einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes Gedanken über die verschiedenen Nutzungsbegehren zu machen. Sie sieht insbesondere bezüglich der Nutzung des Untergrunds in städtischen Gebieten einen Koordinationsbedarf.

Die UREK beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.