Wobmann Walter · Nationalrat · 2010-09-30
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-30
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, dass die Initiative zwei Elemente hat, einerseits den Umweltschutz, den CO2-Ausstoss, den Feinstaub, und andererseits die Sicherheit, das Gewicht der Fahrzeuge. Nun ist auch nach dem langen Redemarathon - es sind etwa vier Stunden gewesen - die Wirkung eines Verbotes überhaupt nicht ersichtlich, weder beim Umweltschutz noch bei der Sicherheit. Zur Erinnerung: Der motorisierte Verkehr ist mit etwa 30 Prozent am CO2-Ausstoss beteiligt. Aber der gesamte CO2-Ausstoss der Schweiz beträgt etwa 1 Promille am weltweiten CO2-Ausstoss. Man muss das Verhältnis einmal sehen. Wenn in der Schweiz kein einziges Auto mehr fährt, ändert sich weltweit absolut nichts.
Zur Sicherheit: Dass grössere Fahrzeuge gefährlicher sein sollen als kleinere, konnte hier auch in der langen Zeit der Diskussion kein Mensch beweisen. Die meisten Votantinnen und Votanten sind gar nicht richtig auf die Aussage eingegangen, dass grössere Fahrzeuge gefährlicher sein sollen. Es wurde alles vermischt, über die ganze Verkehrsstatistik hinweg. Es gibt ja Beweise, dass es in anderen Ländern, in denen es viel weniger grosse Fahrzeuge gibt, sogar mehr Unfälle gibt, bei denen Fussgänger und Velofahrer zu Tode kommen.
Eine positive Wirkung der Initiative ist also beim Umweltschutz und bei der Sicherheit überhaupt nicht ersichtlich, aber eine negative eindeutig schon. Hunderte von Fahrzeugtypen und mehrere Automarken würden verboten, Randregionen benachteiligt, die Handels- und Gewerbefreiheit massiv eingeschränkt, Arbeitsplätze vernichtet und die freie Wahl des Verkehrsmittels und die persönliche Freiheit eingeschränkt. Zudem gäbe es auch grosse Probleme bei der Handhabung der heute schon eingelösten Fahrzeuge.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion zur Vorlage 2 abzulehnen. Dieser Teil ist ja schon im CO2-Gesetz geregelt; das haben wir bei den Artikeln 9 bis 11 in der letzten Sommersession getan. Die UREK ist seinerzeit auch gar nicht auf diese Vorlage eingetreten.