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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2010-09-30

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-30

Wortprotokoll

Das Anliegen, das ich mit meiner parlamentarischen Initiative verfolge, ist ein durchgehender Zugang für die Bevölkerung zu den Seeufern und Wasserläufen in der Schweiz mittels eines Fussweges entlang dem See oder dem Fluss. Das Bedürfnis der Bevölkerung, an Ufern von Seen und Flüssen zu sein, ist sehr gross, [PAGE 1633] sei das für die Freizeit, für die Erholung oder für den Sport. An schönen Tagen ist es sehr deutlich sichtbar: Die zugänglichen Ufergebiete sind geradezu überbevölkert. Das Bedürfnis, an Gewässern zu sein, zeigt sich auch deutlich an den Bodenpreisen. Das Land, die Wohnlage am See ist sehr gesucht, aber nur wenigen Reichen vergönnt.

Die heutige Realität ist so, dass nur gerade 34 Prozent der Uferzonen frei zugänglich sind. Der grosse Rest, also etwa zwei Drittel, ist Privateigentum. Zum Vergleich: Beim Wald ist es ganz anders. 75 Prozent sind im öffentlichen Besitz und damit zugänglich, und auch der grösste Teil des Privatwaldes ist öffentlich zugänglich. Die zentrale Frage, die sich stellt, ist also die: Für wen sind die Schweizer Gewässer? Es kann doch nicht sein, dass der Besitz einiger weniger und ihr Zugang zu den Gewässern vor dem Recht der Gesamtbevölkerung auf den Zugang zu den Gewässern kommt! Das ist eine Überbetonung von Eigentumsrecht gegenüber öffentlichem Interesse. Es gibt auch eine andere rechtliche Sichtweise. Das Verwaltungsrecht beispielsweise sagt klar, die Gewässer seien öffentliches Gut und die Ufer der Gewässer damit Teil des öffentlichen Gutes. Es ist nicht zu kaufen, auch nicht aufgrund von Gewohnheitsrecht. Die einzige Einschränkung, die gemacht wird, betrifft den Naturschutz oder selbstverständlich Situationen, wo das Gelände extrem unzugänglich ist.

Bei der Umsetzung meiner parlamentarischen Initiative geht es entgegen den bestehenden Ängsten nicht um Enteignung. Im Gegenteil: Es geht um die Sicherstellung des Zugangs zu öffentlichem Eigentum.

Siehe dazu auch den Kommentar von Moor, den Sie erhalten haben. Ich lese eine ganz kurze Passage daraus vor: "Die Eigentumsgarantie bewahrt die Uferanstösser nicht vor der Aufhebung eines direkten oder ausschliesslichen Seezugangs. Es handelt sich hierbei um einen faktischen Vorteil, dessen Entzug keine Entschädigungspflicht nach sich zieht. Bei der Enteignung einer Uferparzelle für die Schaffung eines Wegs oder Zugangs wird das öffentliche Interesse im Allgemeinen anerkannt, sofern der Grundsatz der Verhältnismässigkeit eingehalten wird."

Auch im ZGB hat es gute Ansätze. Da heisst es, das öffentliche Gewässer sei kein Privateigentum, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um Aufschüttungsland handelt. Es ist damit aber noch kein Recht auf den Zugang verbunden, gemäss Auskunft der Bundesverwaltung.

Auch die Planungsgrundsätze im Raumplanungsgesetz sind gut. Es heisst dort, See- und Flussufer seien freizuhalten und der öffentliche Zugang und die Begehung seien zu erleichtern. Es sind aber leider nur Grundsätze, und die Umsetzung ist mehr als mangelhaft. Ich habe es erwähnt: Nur gerade 34 Prozent der Uferzonen sind öffentlich zugänglich. Zudem bewilligen Behörden laufend Bauprojekte direkt am See für die gehobene Bevölkerungsschicht, beispielsweise mit Golfplätzen oder mit Luxusbauten, oft sogar in bestehenden Naturschutzgebieten.

Seegebiete mit Konzessionsbewilligungen - da sollte ja eigentlich eine zeitliche Befristung sein - wurden künstlich aufgeschüttet und dann als sogenanntes Privateigentum abgegeben. Am Zürichsee beispielsweise wurde der Bevölkerung solchermassen aufgeschüttetes Land im Umfang von 2 Millionen Quadratmetern und in einem Wert von 10 Milliarden Franken entzogen.

Die Anpassung müsste, meine ich, im ZGB und im Raumplanungsgesetz geschehen. Wenn aber noch andere Anpassungen nötig wären, wäre ich selbstverständlich dafür offen. Wichtig ist mir, dass für die Bevölkerung das Anliegen eines öffentlichen Zugangs zu Seen und Flüssen umgesetzt wird. Auch das Argument, das Sie gebracht haben, das Anliegen sei zu radikal, ist eigentlich kein Grund für eine Ablehnung. Sie können das selbstverständlich in der Kommission anpassen.

Ich bitte Sie also, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit Ja zu sagen zum öffentlichen Zugang zu den Gewässern.