Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2010-09-30
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-30
Wortprotokoll
Verbote sind in unserer Bundesverfassung kaum zu finden. Verboten sind die Todesstrafe, Folterungen und die Zensur. Neu ist seit letzten November der Bau von Minaretten verboten, hineingeschrieben durch eine Initiative. Ist es denn heute nicht so, dass wir mit dem Initiativrecht Artikel in die Verfassung schreiben, die eigentlich gar nicht in die Verfassung gehören? Oder können Sie mir erklären, weshalb sonst dieses Türmchenverbot in der Verfassung steht, dort, wo unsere Grundrechte, unsere Werte und die Organisation unseres Staates festgeschrieben sind?
Initiativen können nur die Verfassung ändern; deshalb ist jetzt dieses Minarettverbot dort drin. Die Verfassung ist für uns Schweizerinnen und Schweizer zu heilig, als dass man damit so leichtfertig umgehen könnte. Hätten wir eine Gesetzesinitiative, stünde das Türmchenverbot dort, wo es hingehört, nämlich im Gesetz. Es lohnt sich deshalb, darüber nachzudenken, wie man mit Initiativen dieser Art - die Ausschaffungs-Initiative grüsst auch schon - in Zukunft umgeht.
Auf kantonaler Ebene kennen alle Kantone in der Schweiz das Recht auf die Einreichung einer Gesetzesinitiative. Von diesem Recht wird ohne Probleme Gebrauch gemacht. Was auf Kantonsebene funktioniert, kann auch auf Bundesebene ohne grössere Probleme funktionieren. Zudem wären Initianten und Initiantinnen von Initiativen gefordert, ihre Anliegen auf der Stufe der Gesetze präziser zu formulieren, sodass sie juristische Auseinandersetzungen vermeiden könnten.
Das Anliegen der Gesetzesinitiative hat eine lange Geschichte. Es gab einmal eine Volksinitiative dazu. Über diese Volksinitiative wurde 1961 abgestimmt; sie wurde anno dazumal deutlich abgelehnt. 1973 schlug dann die Arbeitsgruppe Wahlen für eine Totalrevision der Bundesverfassung vor: "Die Arbeitsgruppe befürwortet die Einführung der Gesetzesinitiative trotz einiger Bedenken ... Gesetzesinitiativen könnten andererseits oft zu qualitativ guten Gegenvorschlägen führen und bedeuten ein wertvolles Mittel, berechtigte Anliegen von Minderheiten zur Darstellung zu bringen."
Im Verfassungsentwurf von 1977 wird die Gesetzesinitiative als Variante formuliert. Im Entwurf für eine neue Bundesverfassung von Alfred Kölz und Jörg Paul Müller ist die Gesetzesinitiative enthalten. Weitere Bemühungen gab es in den Jahren 1986 und 1987. 1996 wurde Artikel 139b ganz knapp verworfen. Haben Sie gewusst, dass 1997, bei der Reform der Bundesverfassung, Nationalrat Hans Fehr mit einem Antrag die Einführung der Gesetzesinitiative forderte? Hans Fehr begründete seinen Antrag damit, dass mit einer Gesetzesinitiative die für ungültig erklärte Asyl-Initiative hätte umgesetzt werden können.
Im Jahr 2004 reichte mein Kollege Andi Gross eine parlamentarische Initiative mit gleicher Zielsetzung ein. Sie wurde mit dem Hauptargument abgelehnt, dass mit dem Instrument der allgemeinen Volksinitiative ein entsprechendes Instrument vorliege. In der Zwischenzeit hat sich aber dieses Argument in Luft aufgelöst. Seit dem 27. September des letzten Jahres gibt es das Volksrecht der allgemeinen Volksinitiative nicht mehr. 67 Prozent der Stimmberechtigten und alle Kantone lehnten die Beibehaltung der allgemeinen Volksinitiative ab.
Minarett-Initiative und Ausschaffungs-Initiative zeigen es: Die Zeit ist reif für die Gesetzesinitiative. Wer die direkte Demokratie befürwortet, will sie weiterentwickeln. Überspitzt formuliert: Unsere Verfassung verkommt zum Jekami von Ideen, die ihren Platz eher auf Gesetzesstufe hätten, wie z. B. das Türmchenverbot. Deshalb ist die Einführung der Gesetzesinitiative fällig.
Ich bitte Sie, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen.