Imoberdorf René · Ständerat · 2010-09-14
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich vorausschicken, dass ich klar gegen eine generelle Legalisierung von Sans-Papiers in der Schweiz bin. Die verschiedenen Vorstösse greifen aber ein Problem auf, das nun seit Jahren diskutiert wird und zu dessen Lösung auch auf kantonaler und kommunaler Ebene viele Vorstösse eingereicht wurden. Mehrere Kollegen haben es erwähnt: Es handelt sich hier nicht nur um ein Problem der Westschweiz, es wurden auch in anderen Kantonen verschiedene Vorstösse eingereicht. Der Schweizerische Städteverband hat eine Zusammenstellung der Vorstösse seit 2009 gemacht.
Ich unterstütze die Motion Barthassat aus folgenden Gründen: Wir müssen eine einheitliche Lösung auf Bundesebene finden. Es wurde jetzt hier mehrmals erwähnt, dass die Härtefallregelung, wie sie das Ausländergesetzt vorsieht, einfach nicht überall gleich angewandt wird, wie es so ist mit Kriterien, die man unterschiedlich interpretieren kann. Ich habe auch als Lehrer und als Gemeindepräsident festgestellt, dass diese Härtefälle nicht überall gleich angegangen werden. Zielführend kann damit nur eine bundesrechtliche Lösung sein, indem z. B. das Berufsbildungsgesetz oder das Ausländergesetz und/oder die dazugehörende Verordnung angepasst werden.
Seit bald zwanzig Jahren haben Kinder von Eltern ohne geregelten Aufenthaltsstatus sowie unbegleitete minderjährige Sans-Papiers Zugang zur Grundbildung. Sie können also ohne Problem die obligatorische Schulzeit absolvieren. Sie können auch eine weiterführende schulische Ausbildung absolvieren, die z. B. zu einem akademischen Abschluss und damit zu einem Beruf führt. Der duale Ausbildungsweg bleibt ihnen aber verwehrt, weil das Berufsbildungsgesetz Lehrlinge als Erwerbstätige bezeichnet. Die Studenten sind nicht erwerbstätig, hier liegt also im Prinzip auch eine Ungleichheit vor. Für all diejenigen papierlosen Jugendlichen, die z. B. nicht die Matura machen, führt also der Abschluss der obligatorischen Schulzeit in eine Sackgasse. Ohne Berufsausbildung sind ihre Chancen, sich im Heimatland ihrer Eltern oder in einem Drittland zu etablieren, sehr, sehr schlecht.
Auch wenn umstritten ist, aus welchen Bestimmungen der Kinderrechtskonvention direkt Rechtsansprüche abgeleitet werden können, bin ich der Meinung, dass wir hier nur durch eine staatsrechtliche Lösung, also durch eine klare Anpassung des Gesetzes, einen Ausweg finden können. In Deutschland beispielsweise werden die Lernenden nicht mehr als Erwerbstätige eingestuft. Das wäre sicher ein einfacher, pragmatischer Lösungsansatz.
Ich bitte Sie, die Motion Barthassat anzunehmen.