Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-14
Wortprotokoll
Aller guten Dinge sind drei: So könnte man zusammenfassend das vorliegende Gesamtprojekt umschreiben.
Mit der vorliegenden Botschaft wird Ihnen der Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung eines zinslosen, innerhalb von fünfzig Jahren rückzahlbaren Darlehens von 40 Millionen Franken und eines A-fonds-perdu-Beitrages von 10 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (Fipoi) unterbreitet; diese Beträge dienen der Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf.
Zur Erinnerung: Am 1. August 2008 hat sich die Schweiz mit einem Abkommen mit der WTO auf die Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzgebäudes Centre William Rappard in drei Phasen geeinigt. Ziel des "Site unique"-Projektes ist es, der WTO die Zusammenführung ihrer Aktivitäten unter einem Dach zu ermöglichen. In den Jahren 2008 und 2009 wurden die erste und die zweite Phase des Projektes von den eidgenössischen Räten [PAGE 775] genehmigt. Am 26. Mai 2010 hat der Bundesrat nun die Botschaft über die Gewährung eines Darlehens von 40 Millionen Franken und eines A-fonds-perdu-Beitrages von 10 Millionen Franken für die Finanzierung der dritten und letzten Etappe des WTO-Immobilienprojektes verabschiedet. Diese dritte Phase des Projektes beinhaltet einen Annexneubau zum Centre William Rappard und eine dazugehörige Tiefgarage. Während es sich bei der zweiten Etappe um eine Verdichtung nach innen, also intra muros, gehandelt hat, handelt es sich nun bei dieser dritten und abschliessenden Phase um eine Extra-muros-Erweiterung.
Ihre Aussenpolitische Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrates hinsichtlich der politischen Bedeutung dieser Investition. Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Sitzstaat internationaler Organisationen und als Durchführungsort von Konferenzen und von multilateralen Treffen. Diese Rolle als Gaststaat verschafft unserem Land eine wertvolle und einzigartige Plattform, um unsere aussenpolitischen Ziele zu verfolgen und somit die Interessen der Schweiz wirksam zu vertreten. Ein wesentliches Element dieser Gaststaatpolitik bilden die Leistungen, welche der Bund über die Fipoi gewähren kann. So erlaubt das Gaststaatgesetz dem Bund unter anderem, zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Schweiz über die Fipoi Darlehen für Bauprojekte zu gewähren.
Die Erwägungen Ihrer APK zum vorliegenden Projekt basieren auf den Vorabklärungen der Finanzkommission, deren Subkommission 1 bekanntlich die Aufgaben der früheren KöB - das war die Kommission für öffentliche Bauten - wahrnimmt.
Zu den Kosten, namentlich den Architekturhonoraren, ist Folgendes zu sagen: Die zurzeit laufende zweite Phase mit der Verdichtung nach innen hat aufgrund ihrer Komplexität zu sehr hohen Honoraren geführt. Die entsprechend kritische Diskussion in den Räten hat letztlich bewirkt, dass die Fipoi zusammen mit der WTO noch einmal über die Bücher gegangen ist. So wurde die Realisierungsphase für die dritte Etappe neu ausgeschrieben. Der Wettbewerb zeitigte immerhin 197 Eingaben, aus denen ein Büro aus Stuttgart siegreich hervorging. Als Generalunternehmen gewann die Firma Implenia den Wettbewerb. Dank dem gewählten Verfahren konnten die Architekturhonorare jetzt auf die ansonsten üblichen 15 Prozent reduziert werden.
Im Weiteren befasste sich die Kommission generell mit den Fipoi-Darlehen, deren Gesamtsumme sich gegenwärtig auf rund 1 Milliarde Franken beläuft. Davon sind etwas mehr als 300 Millionen Franken ausstehend. Es wurde uns aber versichert, dass es bei der Diskontierung dieser Darlehen, die über die Finanzverwaltung erfolgt, nie zu Schwierigkeiten gekommen sei, sprich: Diese Darlehen werden auch innerhalb der vereinbarten Fristen - in diesem Fall handelt es sich um 50 Jahre - zurückbezahlt.
Wir haben auch rein hypothetisch diskutiert, was im Falle eines Wegzuges der WTO, den wir ja nicht wollen, passieren würde. Hier gilt es zwischen dem bestehenden Gebäude und dem Neubau zu unterscheiden. Beim neuen Gebäude würde der Bund der WTO den Verkehrswert des Gebäudes bezahlen - natürlich minus die ausstehenden Darlehen -, und das Gebäude würde in diesem Fall wieder an den Bund fallen. Beim Centre William Rappard würde gemäss dem Abkommen von 1995 unterschieden, ob die WTO in Genf bleiben oder ob sie die Schweiz verlassen würde. Auf jeden Fall stellten wir fest, dass die Immobilie an sich für die WTO noch kein Grund ist, auch tatsächlich in Genf zu bleiben. In diesem Zusammenhang haben die internationalen Organisationen auch schon kritisiert, dass sie mit ihren Gebäuden nicht reich werden können. Sie können nicht mithilfe des Fipoi-Geldes in eine Immobilie investieren und diese später auf den Markt werfen und mit dem Gewinn davonziehen. Uns hat das ehrlich gesagt beruhigt, und uns hat natürlich auch beruhigt, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die WTO aus Genf wegwill. Mit der heutigen Vorlage machen wir eigentlich den Dreiklang, die Triade, harmonisch und runden dieses Projekt ab.
Die Kommission hat keine Änderungen an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen und empfiehlt Ihnen einstimmig, ihr ebenfalls zuzustimmen und diese letzte Etappe gutzuheissen.